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Beschreibung der Beschaffung/des Auftrags
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Dieses Verfahren ist bereits ab geschlossen und dient nur der Hinterlegung auf dem Breitbandportal.
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt/M. grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next- Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastruktur durchgeführt. Das Projekt wurde durch die 100% kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten.
Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis 50 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Bis Herbst 2022 sollen zudem bis zu 150 kommunale Gewerbegebiete im Main- Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen sein (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude).
Anfang 2021 wurde entschieden, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013. Speziell auf das darin enthaltene Materialkonzept wird hier bereits verwiesen.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH beabsichtigt, spätestens bis Ende 2026 alle gemäß Förderrichtlinie erschließbaren Gebäude auszubauen und sonstige Arbeiten durchzuführen. Im Zuge dieses Ausbaus sind bis zu ca. 26 Gründungen („Fundamente“) für POP-Garagen nach Ausführungsanweisung des Herstellers zu erstellen. Der Auftragnehmer hat dazu alle notwendigen Maschinen und Ressourcen zu
stellen. Die Beistellung der Fertigfundamente erfolgt durch die Breitband Main-Kinzig GmbH.
Der Bau soll in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem vom
Auftraggeber eingesetzten Planungsbüro Athanus Partners GmbH erfolgen.
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