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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
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(1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden; (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung;
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung; (4) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung;
(5) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege
der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden;
(6) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 zur Zahlung des Mindestlohns bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Endsendegesetz, gemäß beiliegender Anlage in den Vergabeunterlagen;
(7) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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(8) Umsatz des Unternehmens (in Mio. EUR) für die Jahre 2018 bis 2020 soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
(9) Nachweis ausreichender Bonität, etwa durch Vorlage einer aussagekräftigen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z.B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft;
(10) Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018 bis 2020, hilfsweise ab 2017, wenn 2020 noch nicht verfügbar, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
(11) Ein Wirtschaftsplan über die nächsten 8 Jahre mit Informationen über die in der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) unter 3.1 spezifizierten Parameter ist für das Projekt zu erstellen.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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(12) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren über fundierte Erfahrungen im Bau und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von Endkundendiensten, sowie der Versorgung Endkunden mit vergleichbaren Leistungen;
(13) Nachweis der Versorgung von mindestens 50.000 Endkunden mit vergleichbaren Leistungen;
(14) Ein aktueller Nachweis sowie eine Konzeption über die Umsetzung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene unter Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität einschließlich der Angabe von indikativen Vorleistungspreisen nach den Vorgaben der Gigabit-Richtlinie). Dabei sind auch der Zugang zu den Leerrohren, Glasfasern und Kollokationsfläche der BBMK zu berücksichtigen;
(15) Eine Konzeption unter Angabe der eingesetzte Breitbandtechnologie in der Zuführung (Backbone) sowie deren Skalierbarkeit nach oben, um eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann zu haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Hinweis: Die Gigabitrichtlinie fordert einen Gigabitanschluss je Gebäude. Auch wenn dieser nicht abgerufen wird, muss die Zubringerkonzeption dies berücksichtigen.
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