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Markterkundung
Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: Graue Flecken im HSK
Branchendialog
Bedarfsermittlung
Markterkundung
Interessenbekundung
Ausschreibung
14.06.2023 18:00 - 14.08.2023 12:00
26.02.2024 12:05 - 28.03.2024 12:00
Kommunale Gebietskörperschaft
Name der Markterkundung
Hochsauerlandkreis 2023
Ansprechpartner
Hochsauerlandkreis
Herr Ludger Laufer
Steinstraße 27
59872 Meschede
0291941057
ludger.laufer@hochsauerlandkreis.de
Verfahrensgegenstand
Verfahrensgegenstand
Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein NGA-Netz, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Bandbreiten von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. bei Kabelnetzen innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf den Standard Docsis 3.1 zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.
Weitere Wichtige Punkte zum Markterkundungsverfahren:
1.
Neben den in der Markterkundung abgefragten Ausbauplanungen für die nächsten drei Jahre, bittet der Hochsauerlandkreis die Netzbetreiber darum möglichst auch Angaben zu ihren Ausbauplanungen über einen Zeitraum der kommenden fünf Jahre einzureichen. Diese weiteren Angaben sind freiwillig und entfalten keine unmittelbar förderschädliche Wirkung, können aber vom Hochsauerlandkreis bei der Überlegung für einen möglichen Förderantrag im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens sowie in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundes der atene KOM GmbH, Berücksichtigung finden.
2.
Der Hochsauerlandkreis bittet die Netzbetreiber darum die Versorgung für alle Adressen im Kreisgebiet anzugeben.
Ausgenommen sind nur die Adressen, welche bereits für eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln bewilligt worden sind. Um den Anbietern die aufwändige manuelle Anpassung der Versorgungsdaten zu ersparen, ist es ausdrücklich gestattet, Versorgungsdaten für alle Adressen beizubringen. Eine förderschädliche Wirkung einer Meldung für bereits zur Förderung bewilligte Adressen ist ausgeschlossen.
3.
Darüber hinaus ist grundsätzlich zu kennzeichnen, ob Adressen Homes Connected oder Homes Passed versorgt sind. Für Homes Passed versorgte Adressen ist eine technische Beschreibung vorzulegen, zu welchen, durchschnittlichen Konditionen und Zeiten die Anwohner einen Anschluss erhalten können. Bei der Versorgung von Adressen mittels HFC Technologie ist anzugeben, mit welchem Standard der Schnittstellenspezifikation DOCSIS (3.0 oder 3.1) die Versorgung erreicht wird.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk
Gemäß Breitbandatlas des Bundes verfügen aktuell 77,81 % der Haushalte im Hochsauerlandkreis über eine Versorgung von 1 Gbit/s. 4,59 % der Haushalte verfügen über einen Anschluss mit FTTH/B. 73,7 % aller Haushalte sind an einen gigabitfähigen HFC-Anschluss (Kabelanschluss) angebunden. Im bisherigen bzw. aktuell laufenden geförderten NGA-Ausbau wurden bzw. werden insbesondere kleinere Orte, Einzellagen und Gewerbegebiete mit FTTH/B erschlossen. Eine Mobilfunkversorgung mit der LTE (4G)-Technologie ist gemäß Breitbandatlas auf 92,99 % der Fläche verfügbar, die Versorgung mit 5G beträgt 40,5 % der Fläche.
Rechtsgrundlagen
Sonstige Informationen
Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) in der Fassung vom 27.06.2014 (2014/C 198/02), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0).
Weitere Rechtsgrundlagen
Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung
Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung
Die Markterkundung dient dazu, die Teile des abgefragten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung
- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 500 Mbit/s im Download versorgen wird.
- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze
Sofern die Ausbauplanung gemäß Nr. 1.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (in der Fassung vom 31.03.2023) in einer Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.
Bereitgestellte Datengrundlage
Bereitgestellte Datengrundlage
Der Projektträger stellt systemseitig ein Muster für die Markterkundung zur Verfügung. Dabei wird automatisch ein Ausbaugebiet generiert und Daten insbesondere im Hinblick auf bestehende Infrastruktur zu HFC und FTTB vorbefüllt, soweit diese vornehmlich im Zuge der Meldungen an den Breitbandatlas des Bundes bekannt sind. Die das Markterkundungsverfahren durchführende Gebietskörperschaft kann diese Daten entsprechend ihrer eigenen Erkenntnisse wahlweise annehmen, ergänzen bzw. modifizieren oder durch eigene Angaben ersetzen.
Eine Meldung der bereits über den Breitbandatlas des Bundes per HFC oder FTTB als versorgt angegebenen Adresspunkte ist nicht notwendig, eine Aktualisierung der Daten kann jedoch über das Markterkundungsverfahren eingespielt werden.
Investitionsschutz nach § 1 Abs. 6 Gigabitrahmenregelung
Investitionsschutz
Sind Sie Betreiber eines gefördert errichteten bzw. noch im Bau befindlichen NGA-Netzes und möchten der Inbetriebnahme eines nach der Gigabitrahmenregelung geförderten Netzes widersprechen?
Zeitraum
Fristbeginn
14.06.2023, 18:00 Uhr
Fristende
14.08.2023, 12:00 Uhr
Mindestnachweise
Ausbauplanung innerhalb der kommenden drei Jahre
einen ausführlichen Zeit- und Meilensteinplan für den gesamten Netzausbau bis hin zur effektiven Inbetriebnahme bzw. bis hin zum Ablauf des Dreijahreszeitraums Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben
Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung.
Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahme (z. B. Zahl der Gebäudeanschlüsse)
Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahren im GIS-Format unter Angabe, welche Anschlüsse die Mindestbandbreiten von 500 MBit/s im Download erreichen.
Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahren im GIS-Format unter Angabe, welche Anschlüsse die Mindestbandbreiten von 200 MBit/s symmetrisch erreichen.
Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird.
Nachweis über eine Finanzierungszusage
Eigenerklärung des Telekommunikationsunternehmens zu den Meldungen im Markterkundungsverfahren
Sonstige Rechtsgrundlagen
Sonstige Rechtsgrundlagen
Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.
Ergebnismeldung
Anzahl eingegangener Meldungen
6
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