Beschreibung der Beschaffung/des Auftrags
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Der Hochsauerlandkreis sowie die Städte Meschede, Marsberg, Brilon und Sundern (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihre Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Die Gemeinde Eslohe sowie die Städte Hallenberg, Medebach, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg, Brilon, Marsberg, Meschede und Sundern haben den Hochsauerlandkreis mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Hochsauerlandkreis als Vergabestelle auftritt.
In Bezug auf den Ausbau in der Gemeinde Eslohe sowie den Städten Hallenwerk, Medebach, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg (Lose 1 – 6) wird der Hochsauerlandkreis mit einem zu beauftragenden TK-Unternehmen einen Vertrag abschließen. Die Städte Brilon (Los 7) Marsberg (Los 8), Meschede (Los 9) und Sundern (Los 10) schließen hingegen jeweils selbst einen Vertrag mit dem zu beauftragenden TK-Unternehmen.
Die Konzessionsgeber haben im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) jeweils einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms ,,Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.08.2023“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin jeweils zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHE9V/documents heruntergeladen werden können.
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