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Zuschlagskriterien nebst Gewichtung
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Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Preis und Leistung
werden nach jeweils zu 50 % gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches
die höchste Punktzahl aufweist. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des
Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt. Der Bieter mit dem
jeweils höchsten Angebot erhält 10 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1/2-
fachen des höchsten Angebots. Alle Angebote mit darunter liegenden Pachtpreisangeboten
erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden
Pachtpreisangebote erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem
Komma. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
: III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines
Vertriebs- und Servicekonzeptes bewertet. Für die Konzeptausführungen können die Bieter
maximal 10 Punkte erhalten. Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung
berücksichtigen, dass das mit dem Angebot einzureichende Konzept auf die konkret
ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in
ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass
die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden. Die geforderten Inhalte für
das Vertriebs- und Servicekonzept sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die für das
Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der
Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte erhält das Konzept,
wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig
oder wenig plausibel sind. Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein;
mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich
der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er 3
Punkte. Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer. 5 Punkte ergeben sich hingegen
dann, wenn der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte
nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das
ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen. Das Konzept erhält 7 Punkte,
falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem
müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere
Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat. Sind die Ausführungen zu
jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein
qualitativ besonders hochwertiges konzeptionelles Vorgehen im Rahmen der Betreibung
erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
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