Name der Interessenbekundung
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Obergrafschaft und Kreisstadt Nordhorn
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Ansprechpartner
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Landkreis Grafschaft Bentheim
Herr Andreas Conrads
Nino Allee 11
48529 Nordhorn
05921-962307
andreas.conrads@grafschaft.de
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Fristbeginn
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04.05.2016, 16:30 Uhr
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Fristende
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17.06.2016, 12:30 Uhr
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Gebiete, die an diesem IBV beteiligt sind
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Obergrafschaft und Kreisstadt Nordhorn
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Zusammenfassung/Beschreibung der Beihilfevorhabens
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Das Auswahlverfahren muss unter Beachtung der besonderen Anforderungen der RL Breitbandförderung – ländlicher Raum in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden.
Danach ist der auszuwählende Bewerber gemäß Nummer 4.3 der RL Breitbandförderung – ländlicher Raum unter anderem dazu verpflichtet, im geförderten Netz für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu gewährleisten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. In Fällen, in denen die Gewährleistung eines physisch entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung nicht realisierbar ist, muss stattdessen ein gleichwertiges virtuelles Zugangsprodukt bereitgestellt werden. Dieses virtuelle Zugangsprodukt ist durch die EU‐Kommission vorab genehmigen zu lassen. Die Genehmigung muss
spätestens zur Inbetriebnahme des zu errichtenden Netzes vorliegen.
Abschließend wird nochmals auf die Rechtsgrundlagen – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (Richtlinie Breitbandversorgung – ländl. Raum) in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER‐VO) und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014 (2014/C 198/30) – verwiesen.
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Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung (inklusive betreffend Mobilfunk)
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DSL, Wimax, WLAN, LTE (mit Einschränkungen)
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Zusatzinformationen zum Verfahrensgegenstand für IBV
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In den weißen Flecken des Zielgebiets sind die oben aufgeführten Dienste zum Teil verfügbar.
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