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Markterkundung

Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: Breitbandausbau im Landkreis Stade - 2025

Branchendialog Bedarfsermittlung Markterkundung Interessenbekundung Ausschreibung
17.02.2025 - 17.03.2025
20.03.2025 20:00 - 15.05.2025 23:59

Kommunale Gebietskörperschaft

Name der Markterkundung Landkreis Stade MEV 2025
Ansprechpartner Landkreis Stade
Herr Jens Schütt
Am Sande 1
21682 Stade
04141 12 Dw. 4025
breitband@landkreis-stade.de

Verfahrensgegenstand

Verfahrensgegenstand Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein Netz, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt, erschlossen ist oder ob in den nächsten 7 Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit diesen Bandbreiten bzw. bei Kabelnetzen innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf den Standard Docsis 3.1 zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.
Darüber hinaus soll festgestellt werden ob in dem genannten Gebiet bereits mindestens zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk Aktuelle Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s für 98% der Adressen; Gigabit-Versorgung für 88%, FTTH/B Technik für 75%. Mobilfunk-Ausbau sehr fortgeschritten (LTE: >99% der Fläche, 5G: >97%).

Rechtsgrundlagen

Sonstige Informationen Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen“ (2023/C 36/01) in der Fassung vom 31.01.2023, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 30.04.2024 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0).
Weitere Rechtsgrundlagen Die Markterkundung und die eventuelle Beantragung der Zuwendung erfolgen auch auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI).

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung Die Markterkundung dient dazu, die Teile des abgefragten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung

- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload versorgt wird oder in denen in den nächsten 7 Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zu Spitzenlastzeitbedingungen mit diesen Bandbreiten versorgen wird.

- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 300 Mbit/s im Download oder <150 Mbit/s im Upload zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze Sofern die Ausbauplanung gemäß Nr. 1.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025) in einer Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.

Bereitgestellte Datengrundlage

Bereitgestellte Datengrundlage Der Projektträger stellt systemseitig ein Muster für die Markterkundung zur Verfügung. Dabei wird automatisch ein Ausbaugebiet generiert und Daten insbesondere im Hinblick auf bestehende Infrastruktur zu HFC und FTTB vorbefüllt, soweit diese vornehmlich im Zuge der Meldungen an den Breitbandatlas des Bundes bekannt sind. Die das Markterkundungsverfahren durchführende Gebietskörperschaft kann diese Daten entsprechend ihrer eigenen Erkenntnisse wahlweise annehmen, ergänzen bzw. modifizieren oder durch eigene Angaben ersetzen.

Eine Meldung der bereits über den Breitbandatlas des Bundes per HFC oder FTTB als versorgt angegebenen Adresspunkte ist nicht notwendig, eine Aktualisierung der Daten kann jedoch über das Markterkundungsverfahren eingespielt werden.

Zeitraum

Fristbeginn 20.03.2025, 20:00 Uhr
Fristende 15.05.2025, 23:59 Uhr

Mindestnachweise

Ausbauplanung innerhalb der kommenden 7 Jahre

Sonstige Rechtsgrundlagen

Sonstige Rechtsgrundlagen Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.
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