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Zusätzliche Angaben
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Das Vergabeverfahren wird als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in analoger Anwendung des § 12 Abs. 1 und 2 KonzVgV durchgeführt.
Die Bieter sind aufgefordert, innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot einzureichen und mit dem Angebot ihre Eignung nachzuweisen. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen aus diesen Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit geprüft und anhand der dargestellten Zuschlagskriterien bewertet. Das erste Angebot ist als indikatives und damit nicht verbindliches Angebot vorzulegen. Auf die Bietergespräche werden die Bieter in einer zweiten Angebotsrunde aufgefordert, ein zweites, verbindliches Angebot abzugeben, auf das der Zuschlag erteilt werden kann. Die Angebote dürfen keine Vorbehalte enthalten.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass zusätzliche Unterlagen, die dem Angebot beiliegen und die nicht explizit abgefordert werden (z. B. Prospekte und ausführliche über die Formblätter hinausgehende Beschreibungen), bei der Bewertung des Angebots nicht berücksichtigt werden und ausschließlich als Informationsmaterial für den Auftraggeber dienen. Sie werden kein Bestandteil des Angebots. Soweit diese ergänzenden Dokumente relevante Abweichungen von den Vergabebedingungen beingalten, können diese zum Ausschluss des Angebots führen.
Bieter, deren Angebote den Anforderungen der Vergabestelle entsprechen und vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, werden vom Auftraggeber auf die ersten Angebote des Vergabeverfahrens zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen: https://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=454399&TID=200415161&B=
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