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Markterkundung

Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: graue Flecken Stadt Bielefeld (1. Stufe)

Branchendialog Bedarfsermittlung Markterkundung Interessenbekundung Ausschreibung
23.12.2021 16:00 - 24.02.2022 16:00
14.04.2023 12:00 - 03.07.2023 12:01
02.08.2024 13:00 - 03.09.2024 10:30

Kommunale Gebietskörperschaft

Name der Markterkundung Markterkundungsverfahren Stadt Bielefeld (2023)
Ansprechpartner Stadt Bielefeld
Frau Sonja Opitz
August-Bebel-Str. 92
33602 Bielefeld
0521518417
sonja.opitz@bielefeld.de

Verfahrensgegenstand

Verfahrensgegenstand Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet oder ein Teil hiervon bereits durch ein NGA-Netz erschlossen ist, dass derzeit keine Datenrate von zuverlässig mind. 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Bandbreiten von mind. 500 Mbit/s im Download bzw. bei Kabelnetzen innerhalb der nächsten zwölf Monate eine Aufrüstung mind. auf den Standard Docsis 3.1 zu erwarten ist bzw. zu berücksichtigen ist.



Das Markterkundungsverfahren erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte Gebiet der benannten Gebietskörperschaft. Ausgenommen von dieser Markterkundung sind explizit die Gebiete, welche bereits durch laufende Förderverfahren der Stadt Bielefeld im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau erschlossen werden (s. Karte im Downloadbereich. Ein GIS-Datensatz (Shape-file) mit den Fördergebieten der Stadt Bielefeld kann bei Frau Opitz (sonja.opitz@bielefeld.de) per Email angefordert werden. Eine aktuelle Adressliste aller Hauskoordinaten ist darüber hinaus verfügbar unter: https://open-data.bielefeld.de/dataset/alkis-geb%C3%A4ude-hauskoordinaten



Die Stadt Bielefeld fordert alle Telekommunikationsunternehmen auf die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:

-a) Eine adressgenaue Bekanntmachung aller der Gebietskörperschaft zugehörigen aktuell versorgten Anschlüsse (ausgenommen der Gebiete, welche bereits durch das Bundesförderprogramm Breibandausbau erschlossen werden) inkl. Nennung der Bandbreite (Down- und Upstream), im vom Projektträger definierten Format, insbesondere Spalte „ist_down“, „ist_up“, „ist_tech“, „plan_down“, „plan_up“, „plan_tech“. Weiterführende Informationen können Sie der Anlage „MEV_VE_Spaltenvorlage.pdf“ entnehmen.

b) Information der für die Versorgung eingesetzten Technologie (FTTx, xDSL, CATV/HFC) als CSV, oder Shape, oder GEOJson.



Hinweis: Sollten Adressen / Anschlüsse in der bereitgestellten Datengrundlage fehlen bzw. Ihnen darüber hinausgehende Adressen /Anschlüsse bekannt sein, bitten wir Sie diese im Datensatz anzufügen und den Datensatz entsprechend zu ergänzen.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk Ist-Versorgungen im Down- und Upload sind exakt, adressgenau und mit der verwendeten Technologie anzugeben. Sollten exakte Werte nicht vorliegen, müssen mindestens folgende Bandbreitenkategorien adressgenau im Ist- und Planzustand gekennzeichnet werden:

a) ≥ 30 Mbit/s Downstream

b) ≥ 100 Mbit/s Downstream

c) ≥ 500 Mbit/s Downstream

d) ≥ 200 Mbit/s Symmetrisch



Darüber hinaus ist grundsätzlich zu kennzeichnen, ob Adressen Homes Connected oder Homes Passed versorgt sind. Die Definition von Homes Passed versorgten Adressen ist aus dem aktuellen Leitfaden vom 05.10.2021 zu entnehmen.

Für Homes Passed versorgte Adressen ist eine technische Beschreibung vorzulegen, zu welchen durchschnittlichen Konditionen und Zeiten die Anwohner einen Anschluss erhalten können.



Bei der Versorgung von Adressen mittels HFC Technologie ist anzugeben, mit welchem Standard der Schnittstellenspezifikation DOCSIS (3.0 oder 3.1) die Versorgung erreicht wird.

Rechtsgrundlagen

Sonstige Informationen Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) in der Fassung vom 27.06.2014 (2014/C 198/02), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0).
Weitere Rechtsgrundlagen

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung Die Markterkundung dient dazu, die Teile des abgefragten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung



- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 500 Mbit/s im Download versorgen wird.



- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze Sofern die Ausbauplanung gemäß Nr. 1.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (in der Fassung vom 31.03.2023) in einer Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.

Bereitgestellte Datengrundlage

Bereitgestellte Datengrundlage Der Projektträger stellt systemseitig ein Muster für die Markterkundung zur Verfügung. Dabei wird automatisch ein Ausbaugebiet generiert und Daten insbesondere im Hinblick auf bestehende Infrastruktur zu HFC und FTTB vorbefüllt, soweit diese vornehmlich im Zuge der Meldungen an den Breitbandatlas des Bundes bekannt sind. Die das Markterkundungsverfahren durchführende Gebietskörperschaft kann diese Daten entsprechend ihrer eigenen Erkenntnisse wahlweise annehmen, ergänzen bzw. modifizieren oder durch eigene Angaben ersetzen.



Eine Meldung der bereits über den Breitbandatlas des Bundes per HFC oder FTTB als versorgt angegebenen Adresspunkte ist nicht notwendig, eine Aktualisierung der Daten kann jedoch über das Markterkundungsverfahren eingespielt werden.

Investitionsschutz nach § 1 Abs. 6 Gigabitrahmenregelung

Investitionsschutz Sind Sie Betreiber eines gefördert errichteten bzw. noch im Bau befindlichen NGA-Netzes und möchten der Inbetriebnahme eines nach der Gigabitrahmenregelung geförderten Netzes widersprechen?

Zeitraum

Fristbeginn 14.04.2023, 12:00 Uhr
Fristende 03.07.2023, 12:01 Uhr

Mindestnachweise

Ausbauplanung innerhalb der kommenden drei Jahre

Sonstige Rechtsgrundlagen

Sonstige Rechtsgrundlagen Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.

Ergebnismeldung

Anzahl eingegangener Meldungen 10
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