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Markterkundung
Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: graue Flecken Stadt Bielefeld (1. Stufe)
Branchendialog
Bedarfsermittlung
Markterkundung
Interessenbekundung
Ausschreibung
23.12.2021 16:00 - 24.02.2022 16:00
14.04.2023 12:00 - 03.07.2023 12:01
02.08.2024 13:00 - 03.09.2024 10:30
Kommunale Gebietskörperschaft
Name der Markterkundung
Stadt Bielefeld- graue Flecken
Ansprechpartner
Stadt Bielefeld
Frau Sonja Opitz
Niederwall 23
33602 Bielefeld
0521518417
sonja.opitz@bielefeld.de
Verfahrensgegenstand
Verfahrensgegenstand
Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein NGA-Netz erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines NGA-Netzes und innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf bis zu 100 Mbit/s im Download zuverlässig zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.
Die Markterkundung erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte geographische Gebiet der benannten Gebietskörperschaft. Ausgenommen von dieser Markterkundung sind explizit diejenigen Gebiete, welche durch bereits laufende Förderverfahren der Stadt Bielefeld im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau erschlossen werden (s. Karte im Downloadbereich). Ein GIS-Datensatz (Shape-file) mit den Fördergebieten der Stadt Bielefeld kann bei Frau Opitz (sonja.opitz@bielefeld.de) per Email angefordert werden.
Eine aktuelle Adressliste aller Hauskoordinaten ist darüber hinaus verfügbar unter: https://www.bielefeld01.de/md/Daten/alkis_gebaude_hauskoordinaten_p?FORMAT=HTML_Daten
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk
In der Stadt Bielefeld sind 91% der Adressen mit DSL Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Download versorgt. 62 % der Adressen erhalten über DSL 200 Mbit/s. Über CATV sind 84 % der Adressen mit Bandbreiten von 200 Mbit/s erschlossen, 75% mit 1000 Mbit/s. FTTH ist für 3 % der Adressen verfügbar (Quelle: Breitbandatlas des Bundes, Stand 22.12.2021).
Die über das Portal veröffentlichte Adressliste dient zur Orientierung und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar. Die Telekommunikationsunternehmen sind aufgefordert, zu allen ihren Adressen eine Aussage über die Breitbandversorgung im Sinne der Markterkundung zu machen. Die Markterkundung erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte geographische Gebiet der benannten Gebietskörperschaft. Ausgenommen von dieser Markterkundung sind explizit diejenigen Gebiete, welche durch bereits laufende Förderverfahren der Stadt Bielefeld im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau erschlossen werden (s. Karte im Downloadbereich). Ein GIS-Datensatz (Shape-file) mit den Fördergebieten der Stadt Bielefeld kann bei Frau Opitz (sonja.opitz@bielefeld.de) per Email angefordert werden.
Angaben zur Ist-Versorgungen im Down- und Upload sind exakt, adressgenau und mit der verwendeten Technologie anzugeben. Sollten exakte Werte nicht vorliegen, müssen mindestens folgende zuverlässige Bandbreitenkategorien adressgenau im Ist- und Planzustand gekennzeichnet werden: ≥ 100 Mbit/s Downstream; ≥ 500 Mbit/s Downstream; ≥ 200 Mbit/s symmetrisch. Sofern hierbei SuperVectoring zum Einsatz kommt (ist- und/oder Plan), ist dies entsprechend in der Adressliste zu vermerken und als zuverlässige Bandbreite entsprechend dem Leitfaden vom 05.10.2021 der Minimalwert gemäß Transparenzverordnung (Meldung an BNetzA) anzugeben. Darüber hinaus ist grundsätzlich zu kennzeichnen, welche Adressen Homes Connected oder Homes Passed versorgt sind. Die Definition von Homes Passed versorgten Adressen ist aus dem Leitfaden vom 05.10.2021 zu entnehmen. Für Homes Passed versorgte Adressen ist eine technische Beschreibung vorzulegen, zu welchen durchschnittlichen Konditionen und Zeiten die Anwohner einen Anschluss erhalten können. Bei der Versorgung von Adressen mittels HFC Technologie ist der Standard der Schnittstellenspezifikation DOCSIS (3.0 oder 3.1) anzugeben, mit dem die Versorgung erreicht wird.
Rechtsgrundlagen
Sonstige Informationen
Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) in der Fassung vom 27.06.2014 (2014/C 198/02), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Weitere Rechtsgrundlagen
Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung
Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung
Die Markterkundung dient dazu, die Teile des unter Ziffer 4. bezeichneten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung von Netzteilen
- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgen wird.
- sozioökonomische Schwerpunkte zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgt werden oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die sozioökonomischen Schwerpunkte sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgen wird.
- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 100 Mbit/s im Download zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze
Sofern die Ausbauplanung gemäß § 4 Abs. 3 der Gigabit-Rahmenregelung in einer bloßen Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten gemeldet besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung bestehender Netze mit zusätzlich aktiven Komponenten geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.
Investitionsschutz nach § 1 Abs. 6 Gigabitrahmenregelung
Investitionsschutz
Sind Sie Betreiber eines gefördert errichteten bzw. noch im Bau befindlichen NGA-Netzes und möchten der Inbetriebnahme eines nach der Gigabitrahmenregelung geförderten Netzes widersprechen?
Zeitraum
Fristbeginn
23.12.2021, 16:00 Uhr
Fristende
24.02.2022, 16:00 Uhr
Mindestnachweise
Ausbauplanung innerhalb der kommenden drei Jahre
einen ausführlichen Zeit- und Meilensteinplan für den gesamten Netzausbau bis hin zur effektiven Inbetriebnahme bzw. bis hin zum Ablauf des Dreijahreszeitraums Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben
Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung.
Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahme (z. B. Zahl der Gebäudeanschlüsse)
Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten 12 Monate im GIS-Format unter Angabe, welche Anschlüsse die Mindestbandbreiten von 100 MBit/s im Download erreichen.
Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahren im GIS-Format unter Angabe, welche Anschlüsse die Mindestbandbreiten von 500 MBit/s im Download erreichen.
Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahren im GIS-Format unter Angabe, welche Anschlüsse die Mindestbandbreiten von 200 MBit/s symmetrisch erreichen.
Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird.
Nachweis über eine Finanzierungszusage
Eigenerklärung des Telekommunikationsunternehmens zu den Meldungen im Markterkundungsverfahren
Sonstige Rechtsgrundlagen
Sonstige Rechtsgrundlagen
Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.
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