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Verfahrensgegenstand
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Die Stadt Bielefeld befindet sich aktuell auf der Suche nach wirtschaftlichen und nachhaltigen Erschließungsmöglichkeiten für Gebiete, die nicht mit einem Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetz erschlossen sind.
Um die aktuelle und zukünftige Situation der unterversorgten Gebiete abschätzen zu können, bittet die Stadt Bielefeld daher die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Aufbau und/oder Ausbau eines NGA-Breitbandnetzes planen. Hiermit gemeint ist der Aufbau und/oder Ausbau von Breitbandteilnehmeranschlüssen mit einer zuverlässigen Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s in den identifizierten unterversorgten Gebieten ohne öffentliche Zuschüsse.
Auf Basis der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens beabsichtigt die Stadt Bielefeld weitere Maßnahmen zur Erschließung unterversorgter Gebiete einzuleiten.
Die Stadt Bielefeld erwägt die Erschließung unterversorgter Gebiete mit NGA-Netzen, die die Bürger und Gewerbebetriebe mit zuverlässigen Band-breiten von mindestens 50 Mbit/s versorgen sollen.
Beihilferechtliche Grundlagen für die Durchführung sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 sowie die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 193/30).
Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern, führt die Stadt Bielefeld eine Markterkundung zur Breitbandversorgung durch, um festzustellen, ob und welche Gebiete bereits mit NGA-Breitbandanschlüssen (mind. 30 Mbit/s) versorgt sind und welche Gebiete innerhalb der kommenden drei Jahre verbindlich und ohne öffentliche Zuschüsse mit einem NGA-Netz (mind. 30 Mbit/s) ausgebaut werden sollen.
Die Breitbandversorger werden aufgefordert, für das Projektgebiet verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen Breitband-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastruktur zu machen:
a) Bekanntmachung der aktuellen Breitband-Versorgungslage für das gesamte Projektgebiet (Stadtgebiet) nach Technologie (z.B. Glasfaser, TV-Kabel, DSL, Funk, LTE etc.) und Bandbreite
b) Bekanntmachung, ob die identifizierten Gebiete bereits mit NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
c) Bekanntmachung, ob die identifizierten Gebiete bereits mit NGA-Infrastruktur mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
d) Bekanntmachung, ob für die identifizierten Gebiete innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 bzw. 50 Mbit/s im Downstream vor-liegen und ohne öffentliche Zuschüsse umgesetzt werden sollen.
Die Angaben der Betreiber müssen folgende Informationen enthalten:
1. Für den Fall vorhandener Breitband-Netze:
a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung), Beschreibung der technischen Lösung (Technologie, NGA-Netzfähigkeit), Befähigungsnachweis (ggf. Referenzangaben) und Endkundenpreis.
b) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung der geplanten Netze bis auf die Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) in digitaler Form sowohl als Übersichtskarte im pdf-Format als auch im GIS-Format (Shapefile- oder KML-Dateiformate) unter Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten 30 Mbit/s und 50 Mbit/s im Download (oder mehr) erreichen sollen. Alternativ bzw. ergänzend ist auch die Bereitstellung von Adresslisten mit den genauen Versorgungsdaten möglich. Sollte eine Bereitstellung der Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein, z.B. weil kein geeignetes GIS-System vorliegt, ist dies ausdrücklich zu erklären und zu begründen.
c) Für die leitungsgebundene Versorgung wird erbeten mitzuteilen, welche Verteilerstationen mit welcher aktiven Netztechnik aufgerüstet werden sollen (z.B. zu überbauende Kabelverzweiger bzw. Schaltverteiler). Es wird um Angabe der Adressen sowie die georeferenzierte Darstellung analog zu Punkt b) gebeten.
2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden drei Jahre (inklusive Mobilfunk):
a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung reicht nicht aus.
b) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgradefähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung), Beschreibung der technischen Lösung (Technologie, NGA-Netzfähigkeit), Befähigungsnachweis (ggf. Referenzangaben) und voraussichtlichem Endkundenpreis.
c) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im PDF- und GIS-Format (Shapefile- oder KML-Datenformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten 30 Mbit/s und 50 Mbit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Breitbandversorger müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de ein-verstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Es wird auf die Bestimmungen der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschiften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 hingewiesen.
Die Daten werden von der Stadt Bielefeld ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung für die unter „Geplante Maßnahme“ genannten Projektgebiete verwendet.
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