|
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz3 VOB/A zu machen:
|
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter folgende Angaben zu machen: Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen.
Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Benennung von wenigstens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen mit
Angaben zu: -Bezeichnung des Projekts; -Auftragssumme; -Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der im Auftrag angeschlossenen Einheiten sowie der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; -stichwortartige Beschreibung der technischen und gerätespezifischen Anforderungen (insbesondere zu Spülbohrverfahren, Bodendurchschlagrakete, Kabelpflug, Einzug/Installation von Mikrorohrsystemen, Einblasen von Glasfaserkabeln, Technikstandort); -Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber. Mindestens eine Referenz muss einen Auftrag aus dem
geförderten Breitbandausbau betreffen. Gleichzeitig muss dieser Auftrag vollständig abgeschlossen sein.
|