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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
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Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten Formblätter verwendet werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bwerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
- Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister
- Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister
- Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Es müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Zeitraum 10/2018 bis 10/2022) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen vorgelegt werden.
Vergleichbar sind Leistungen dann, wenn sie Planungsleistungen zum geförderten Breitbandausbau zum Gegenstand hatten.
Darüber hinaus müssen die folgenden Mindeststandards erfüllt sein:
- Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss Planungsleistungen zum geförderten Breitbandausbau zu einem Betreibermodell betreffen, wobei die beauftragten Planungsleistungen mindestens die Entwurfsplanung bis einschließlich Bauüberwachung beinhalten müssen. Gleichzeitig muss das Projekt zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots zumindest soweit abgeschlossen sein, dass sämtliche Dokumentationsunterlagen einschließlich der Schlussrechnungen der eingesetzten Tiefbauunternehmen beim Fördermittelgeber eingereicht wurden.
- Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen zum geförderten Breitbandausbau mit einem Projektvolumen von mindestens 3.000.000,00 EUR (netto) betreffen.
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