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Markterkundung

Kommunale Gebietskörperschaft

Name der Markterkundung MEV Nordhorn Obergrafschaft
Ansprechpartner Landkreis Grafschaft Bentheim
Herr Andreas Conrads
van Delden Straße 1-7
48529 Nordhorn
05921-962307
andreas.conrads@grafschaft.de

Verfahrensgegenstand

Verfahrensgegenstand Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein NGA-Netz erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines NGA-Netzes und innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf bis zu 100 Mbit/s im Download zuverlässig zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk Die vom Projektträger bereitgestellte Versorgungskarte ist weder aktuell noch zutreffend. Dies gilt sowohl für die Angaben zur Versorgung als auch zur Klassifizierung der Adressen. Sie dient somit ausdrücklich nur zur Orientierung im Hinblick auf das Zielgebiet Landkreis Grafschaft Bentheim. Diese Markterkundung erfolgt ausdrücklich nicht für die Adressen bzw. Gebiete im Landkreis Grafschaft Bentheim, die bereits durch aktuelle, geförderte Ausbauprojekte mit Breitband (FTTB) erschlossen werden. Die Markterkundung erfolgt NUR für die Adressen in Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf (unabhängig von deren aktuellen Ausweisung als versorgt oder unterversorgt), welche in der für TKU zum Download zur Verfügung gestellten Datei enthalten sind (eine Excel-Liste kann von den teilnehmenden TKU angefordert werden bei andreas.conrads@grafschaft.de). Die Datenlieferung zum MEV hat adressscharf zu erfolgen. Derzeit erfolgt die Breitbandversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim mittels verschiedenster Technologien, u. a. erfolgt aktuell ein starker eigenwirtschaftlicher FTTB-/FTTH-Ausbau. Die genaue Identifikation der derzeit zuverlässig verfügbaren Bandbreiten an den Adressen im Landkreis Grafschaft Bentheim ist Ziel dieser Markterkundung. Die Mobilfunkversorgung kann über den Mobilfunkatlas des Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen unter https://www.bznb.de/atlanten/mobilfunkatlas eingesehen werden. Um den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau nicht zu behindern und um festzustellen, welche Teilgebiete bereits mit Breitbandanschlüssen entsprechend der geforderten Qualität versorgt sind sowie welche Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre verbindlich ausgebaut werden, führt der Landkreis Landkreis Grafschaft Bentheim diese Markterkundung bei den Breitbandversorgern durch.

Rechtsgrundlagen

Sonstige Informationen Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) in der Fassung vom 27.06.2014 (2014/C 198/02), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Weitere Rechtsgrundlagen

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung Die Markterkundung dient dazu, die Teile des unter Ziffer 4. bezeichneten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung von Netzteilen



- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgen wird.



- sozioökonomische Schwerpunkte zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgt werden oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die sozioökonomischen Schwerpunkte sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgen wird.



- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 100 Mbit/s im Download zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze Sofern die Ausbauplanung gemäß § 4 Abs. 3 der Gigabit-Rahmenregelung in einer bloßen Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten gemeldet besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung bestehender Netze mit zusätzlich aktiven Komponenten geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.

Investitionsschutz nach § 1 Abs. 6 Gigabitrahmenregelung

Investitionsschutz Sind Sie Betreiber eines gefördert errichteten bzw. noch im Bau befindlichen NGA-Netzes und möchten der Inbetriebnahme eines nach der Gigabitrahmenregelung geförderten Netzes widersprechen?

Zeitraum

Fristbeginn 07.01.2022, 14:00 Uhr
Fristende 21.03.2022, 14:00 Uhr

Mindestnachweise

Ausbauplanung innerhalb der kommenden drei Jahre

Sonstige Rechtsgrundlagen

Sonstige Rechtsgrundlagen Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.
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