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Bezeichnung
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Markterkundungsverfahren Rot a.d. Rot 2020
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Ansprechpartner
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Gemeinde Rot an der Rot
Herr Ulrich Rettenmaier
Klosterhof 14
88430 Rot an der Rot
08395/9405-15
rettenmaier@rot.de
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Fristbeginn
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21.08.2020, 00:00 Uhr
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Fristende
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16.10.2020, 00:00 Uhr
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Gebiete
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Gemeinde Rot a.d. Rot - gesamtes Gemeindegebiet
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Verfahrensgegenstand
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Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet (Zielgebiet) bereits durch ein NGA-Netz erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines NGA-Netzes zu erwarten ist.
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Zusatzinformationen zum Verfahrensgegenstand für Markterkundungsverfahren
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Mindestnachweise:
Vorhandene Infrastruktur
- Angaben zu Mindestbandbreiten am letzten Verteilpunkt der errichteten Infrastruktur (bspw. KVz bei FTTC) und beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/Router)
-Georeferenzierte kartographische Darstellung der bereits vorhandenen und verfügbaren Netze
Ausbauplanung innerhalb der kommenden 3 Jahre
-Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung eines projektspezifischen Meilensteinplans der Maßnahme gemäß Ziff. 5.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
- Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben
- Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie - Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung.
- Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahme (z. B. Zahl der Gebäudeanschlüsse)
- Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten drei Jahre im GIS-Format unter Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s im Download erreichen und inklusive Mobilfunk.
- Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird.
- Nachweis über eine Finanzierungszusage oder ggf. eine rechtsverbindliche Eigenerklärung
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