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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
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In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen;
2. Kopie des Auszugs aus Berufs- oder Handelsregister;
3. Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG;
4. Vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPD7C1/documents); die „Eigenerklärung zur Eignung“ umfasst die folgenden Eignungskriterien:
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angabe von fünf Referenzprojekten in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (jeweils Angabe des Projektes, des Orts, des Auftraggebers, der Anschrift, der Leistung, des Orts der Ausführung, des Leistungszeitraums, der Rolle im Rahmen der Leistungserbringung, der kurzen Beschreibung des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts der gesamten Leistung und der eigenen Leistung, der Anzahl der durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer und Leitungspersonals, des Ansprechpartners);
- Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, Leitungspersonal,
- Angaben zur Eintragung in ein Berufsregister,
- Angaben, sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eingeleitet wurde und ggf. Angabe zu einem rechtskräftigen Insolvenzplan;
- Angabe, sofern sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
- Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Falls solche Vorliegen sind Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB als Eigenerklärung einzureichen.
- Bestätigung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
- Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
5. Bei Bietergemeinschaften: Vollständig ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPD7C1/documents)
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern/Eignungsleihe: Vollständig ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPD7C1/documents).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
4. Vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPD7C1/documents).
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bieter-gemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nach-unternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPD7C1/documents);
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
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