Zuschlagskriterien
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Die Angebote werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet. Die dazu notwendigen Angaben sind im Angebot anzugeben. Die Punktzahlen aus den nachfolgenden Wertungskriterien 1 bis 4 werden summiert. Die Bieterin/der Bieter mit der höchsten Summe erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
- Wertungskriterium 1 - Wirtschaftlichkeitslücke (Gewichtungsfaktor 0,4)
- Wertungskriterium 2 - Übertragungsleistung (Gewichtungsfaktor 0,3)
- Wertungskriterium 3 - Endabnehmerpreis bei Grundversorgung (>=16 Mbit/s) (Gewichtungsfaktor 0,1)
- Wertungskriterium 4 - Konzeptdarstellung (Gewichtungsfaktor 0,2)
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen unter Titel I, Ziffer 13.2 zu finden
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