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Markterkundung

Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: Graue-Flecken - Märkischer Kreis

Branchendialog Bedarfsermittlung Markterkundung Interessenbekundung Ausschreibung
08.05.2023 - 30.06.2023
19.06.2023 18:00 - 21.08.2023 18:00
26.02.2024 10:53 - 28.03.2024 12:00

Kommunale Gebietskörperschaft

Name der Markterkundung Markterkundung Graue Flecken Märkischer Kreis
Ansprechpartner Märkischer Kreis
Herr Matthias Pohl
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
02351 9666821
M.Pohl@maerkischer-kreis.de

Verfahrensgegenstand

Verfahrensgegenstand Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein NGA-Netz, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Bandbreiten von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. bei Kabelnetzen innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf den Standard Docsis 3.1 zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.

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Neben den in der Markterkundung abgefragten Ausbauplanungen für die nächsten drei Jahre, bittet der Kreis die Netzbetreiber darum möglichst auch Angaben zu ihren Ausbauplanungen über einen Zeitraum der kommenden fünf Jahre einzureichen. Diese weiteren Angaben sind freiwillig und entfalten keine unmittelbar förderschädliche Wirkung, können aber vom Kreis bei der Überlegung für einen möglichen Förderantrag im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens sowie in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundes der atene KOM GmbH, Berücksichtigung finden.

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Der Kreis bittet die Netzbetreiber darum, die Versorgung für alle Adressen im Kreisgebiet anzugeben. Ausgenommen sind nur die Adressen, welche bereits für eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln bewilligt worden sind. Um den Anbietern die aufwändige manuelle Anpassung der Versorgungsdaten zu ersparen, ist es ausdrücklich gestattet, Versorgungsdaten für alle Adressen beizubringen. Eine förderschädliche Wirkung einer Meldung für bereits zur Förderung bewilligte Adressen ist ausgeschlossen.

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Darüber hinaus ist grundsätzlich zu kennzeichnen, ob Adressen Homes Connected oder Homes Passed versorgt sind. Für Homes Passed versorgte Adressen ist eine technische Beschreibung vorzulegen, zu welchen, durchschnittlichen Konditionen und Zeiten die Anwohner einen Anschluss erhalten können. Bei der Versorgung von Adressen mittels HFC Technologie ist anzugeben, mit welchem Standard der Schnittstellenspezifikation DOCSIS (3.0 oder 3.1) die Versorgung erreicht wird.

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Von einer Homes Passed Versorgung kann nur ausgegangen werden, wenn der Hausanschluss zu marktüblichen Preisen (idR. 2.500€ - 3.000€) realisiert werden kann. Soweit bekannt bitten wir um Angabe entsprechender Preise.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk Gemäß Breitbandatlas des Bundes verfügen aktuell erst 65 % der Haushalte im Kreis über eine Versorgung von 1 Gbit/s. Erst 12 % der Haushalte verfügen über einen Anschluss mit FTTB / FTTH-Glasfasertechnologie, weitere rund 53 % sind an einen gigabitfähigen Kabelanschluss angebunden. Im bisherigen bzw. aktuell laufenden geförderten NGA-Ausbau wurden bzw. werden Institutionen, Gewerbegebiete und Privathaushalte mit FTTH-Glasfaser erschlossen.

Eine Mobilfunkversorgung mit der LTE (4G)-Technologie ist gemäß Breitbandatlas auf 96 % der Fläche verfügbar, die Versorgung mit 5G beträgt hingegen erst rd 42 % der Fläche. Der Märkische Kreis fordert die Netzbetreiber dazu auf, neben den in der Markterkundung abgefragten Ausbauplanungen innerhalb der kommenden drei Jahre möglichst auch Angaben zu ihren Ausbauplanungen über einen Zeitraum der kommenden fünf Jahre sowie der kommenden sieben Jahre einzureichen. Diese weiteren Angaben sind freiwillig und entfalten keine unmittelbar förderschädliche Wirkung, können aber vom Kreis bei der Festlegung der Zielgebiete der Förderung bzw. einer etwaigen Reihenfolge von Förderverfahren im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens sowie in Abstimmung mit dem Projektträger des Bundes, atene KOM GmbH, Berücksichtigung finden.

Rechtsgrundlagen

Sonstige Informationen Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) in der Fassung vom 27.06.2014 (2014/C 198/02), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0).
Weitere Rechtsgrundlagen

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung Die Markterkundung dient dazu, die Teile des abgefragten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung



- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 500 Mbit/s im Download versorgen wird.



- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze Sofern die Ausbauplanung gemäß Nr. 1.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (in der Fassung vom 31.03.2023) in einer Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.

Bereitgestellte Datengrundlage

Bereitgestellte Datengrundlage Der Projektträger stellt systemseitig ein Muster für die Markterkundung zur Verfügung. Dabei wird automatisch ein Ausbaugebiet generiert und Daten insbesondere im Hinblick auf bestehende Infrastruktur zu HFC und FTTB vorbefüllt, soweit diese vornehmlich im Zuge der Meldungen an den Breitbandatlas des Bundes bekannt sind. Die das Markterkundungsverfahren durchführende Gebietskörperschaft kann diese Daten entsprechend ihrer eigenen Erkenntnisse wahlweise annehmen, ergänzen bzw. modifizieren oder durch eigene Angaben ersetzen.



Eine Meldung der bereits über den Breitbandatlas des Bundes per HFC oder FTTB als versorgt angegebenen Adresspunkte ist nicht notwendig, eine Aktualisierung der Daten kann jedoch über das Markterkundungsverfahren eingespielt werden.

Investitionsschutz nach § 1 Abs. 6 Gigabitrahmenregelung

Investitionsschutz Sind Sie Betreiber eines gefördert errichteten bzw. noch im Bau befindlichen NGA-Netzes und möchten der Inbetriebnahme eines nach der Gigabitrahmenregelung geförderten Netzes widersprechen?

Zeitraum

Fristbeginn 19.06.2023, 18:00 Uhr
Fristende 21.08.2023, 18:00 Uhr

Mindestnachweise

Ausbauplanung innerhalb der kommenden drei Jahre

Sonstige Rechtsgrundlagen

Sonstige Rechtsgrundlagen Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.

Ergebnismeldung

Anzahl eingegangener Meldungen 22
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