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Markterkundung

Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: Landkreis Uelzen - Glasfaserausbau in den grauen Flecken

Branchendialog Bedarfsermittlung Markterkundung Interessenbekundung Ausschreibung
13.05.2022 10:00 - 09.07.2022 10:00
03.05.2023 00:01 - 30.06.2023 14:00
27.06.2024 00:00 - 25.07.2024 09:45

Kommunale Gebietskörperschaft

Name der Markterkundung 202205 MEV Landkreis Uelzen
Ansprechpartner Landkreis Uelzen
Herr Sascha Blumenberg
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 82 8011
s.blumenberg@landkreis-uelzen.de

Verfahrensgegenstand

Verfahrensgegenstand Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein NGA-Netz erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines NGA-Netzes und innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf bis zu 100 Mbit/s im Download zuverlässig zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk Der Landkreis Uelzen plant in den förderfähigen Gebieten einen Ausbau mit Glasfaser in die Gebäude. Es werden 100% der förderfähigen Adressen ausgebaut. Im Rahmen des Betreibermodells wird die passive Infrastruktur aufgebaut. Ziel ist, schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende Erschließung für den gesamten Landkreis umzusetzen.

Rechtsgrundlagen

Sonstige Informationen Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) in der Fassung vom 27.06.2014 (2014/C 198/02), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Weitere Rechtsgrundlagen

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung Die Markterkundung dient dazu, die Teile des unter Ziffer 4. bezeichneten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung von Netzteilen

- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgen wird.

- sozioökonomische Schwerpunkte zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgt werden oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die sozioökonomischen Schwerpunkte sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgen wird.

- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 100 Mbit/s im Download zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze Sofern die Ausbauplanung gemäß § 4 Abs. 3 der Gigabit-Rahmenregelung in einer bloßen Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten gemeldet besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung bestehender Netze mit zusätzlich aktiven Komponenten geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.

Investitionsschutz nach § 1 Abs. 6 Gigabitrahmenregelung

Investitionsschutz Sind Sie Betreiber eines gefördert errichteten bzw. noch im Bau befindlichen NGA-Netzes und möchten der Inbetriebnahme eines nach der Gigabitrahmenregelung geförderten Netzes widersprechen?

Zeitraum

Fristbeginn 13.05.2022, 10:00 Uhr
Fristende 09.07.2022, 10:00 Uhr

Mindestnachweise

Ausbauplanung innerhalb der kommenden drei Jahre

Sonstige Rechtsgrundlagen

Sonstige Rechtsgrundlagen Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.
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