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Markterkundung

Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: Gigabitausbau im Landkreis Osnabrück ("Graue Flecken Förderung")

Branchendialog Bedarfsermittlung Markterkundung Interessenbekundung Ausschreibung
10.05.2024 - 09.06.2024
01.12.2021 12:00 - 06.02.2022 12:00
04.04.2023 12:00 - 23.06.2023 23:59
12.06.2024 16:00 - 08.08.2024 16:00

Kommunale Gebietskörperschaft

Name der Markterkundung Markterkundungsverfahren 2021/2022 "Gigabitausbau im Landkreis Osnabrück"
Ansprechpartner Landkreis Osnabrück
Herr Stephan Simon
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
0541 5012062
Stephan.Simon@Lkos.de

Verfahrensgegenstand

Verfahrensgegenstand Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein NGA-Netz erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines NGA-Netzes und innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf bis zu 100 Mbit/s im Download zuverlässig zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist. Die Markterkundung erfolgt im Vorfeld der vom Landkreis Osnabrück beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur. Nach Abschluss der Markterkundung wird das konkrete Zielgebiet für die Durchführung möglicher Förderprojekte bestimmt.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk Die vom Projektträger bereitgestellte Versorgungskarte ist weder aktuell noch zutreffend. Dies gilt sowohl für die Angaben zur Versorgung als auch zur Klassifizierung der Adressen. Sie dient somit ausdrücklich nur zur Orientierung im Hinblick auf das Zielgebiet Landkreis Osnabrück. Die Markterkundung erfolgt explizit für alle Adressen und Anschlusspunkte im Kreisgebiet, auch solche die auf der beiliegenden Karte ggf. fehlen und unabhängig von ihrer derzeitigen Ausweisung als versorgt oder unterversorgt. Die Datenlieferung zum Markterkundungsverfahren hat adressscharf zu erfolgen. Derzeit erfolgt die Breitbandversorgung im Landkreis Osnabrück mittels verschiedenster Technologien. Die genaue Identifikation der derzeit zuverlässig verfügbaren Bandbreiten an den Adressen im Landkreis Osnabrück ist Ziel dieser Markterkundung. Die Mobilfunkversorgung kann über den Mobilfunkatlas des Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen unter https://www.bznb.de/atlanten/mobilfunkatlas eingesehen werden. Auch hier ist festzustellen, dass die dort aufgeführten Daten aus Sicht des Landkreises Osnabrück weder aktuell noch zutreffend sind. Um Lösungen durch den Markt und den aktuellen eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau nicht zu behindern und um festzustellen, welche Teilgebiete bereits mit Breitbandanschlüssen entsprechend der geforderten Qualität versorgt sind sowie welche Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre verbindlich ausgebaut werden, führt der Landkreis Osnabrück diese Markterkundung bei den Breitbandversorgern durch.

Rechtsgrundlagen

Sonstige Informationen Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) in der Fassung vom 27.06.2014 (2014/C 198/02), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Weitere Rechtsgrundlagen

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung Die Markterkundung dient dazu, die Teile des unter Ziffer 4. bezeichneten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung von Netzteilen

- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgen wird.

- sozioökonomische Schwerpunkte zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgt werden oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die sozioökonomischen Schwerpunkte sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgen wird.

- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 100 Mbit/s im Download zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze Sofern die Ausbauplanung gemäß § 4 Abs. 3 der Gigabit-Rahmenregelung in einer bloßen Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten gemeldet besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung bestehender Netze mit zusätzlich aktiven Komponenten geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.

Investitionsschutz nach § 1 Abs. 6 Gigabitrahmenregelung

Investitionsschutz Sind Sie Betreiber eines gefördert errichteten bzw. noch im Bau befindlichen NGA-Netzes und möchten der Inbetriebnahme eines nach der Gigabitrahmenregelung geförderten Netzes widersprechen?

Zeitraum

Fristbeginn 01.12.2021, 12:00 Uhr
Fristende 06.02.2022, 12:00 Uhr

Mindestnachweise

Ausbauplanung innerhalb der kommenden drei Jahre

Sonstige Rechtsgrundlagen

Sonstige Rechtsgrundlagen Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.
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