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Markterkundung

Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: GFF-Bocholt 2021

Branchendialog Bedarfsermittlung Markterkundung Interessenbekundung Ausschreibung
22.10.2021 12:00 - 17.12.2021 12:00
29.03.2024 00:00 - 02.10.2024 09:00
07.05.2026 17:52 - 01.07.2026 12:00

Kommunale Gebietskörperschaft

Name der Markterkundung MEV Stadt Bocholt 2021
Ansprechpartner Stadtverwaltung Bocholt
Herr Hany Omar
Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58
46395 Bocholt
02871 9531011
hany.omar@bocholt.de

Verfahrensgegenstand

Verfahrensgegenstand Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob die Stadt Bocholt oder Teile hiervon bereits durch ein NGA-Netz erschlossen sind oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines NGA-Netzes und innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf bis zu 100 Mbit/s im Download zuverlässig zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.



Die in der Karte für das Markterkundungsverfahren dargestellte Adresspunkte im Projekt-Gebiet konnten zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung aus technischen Gründen nicht angepasst werden und entsprechen somit nicht dem aktuellen Stand.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk Ist-Versorgungen im Down- und Upload sind exakt, adressgenau und mit der

verwendeten Technologie anzugeben. Sollten exakte Werte nicht vorliegen, müssen mindestens folgende Bandbreitenkategorien adressgenau im Ist- und Planzustand gekennzeichnet werden:

- ≥ 100 Mbit/s Downstream

- ≥ 500 Mbit/s Downstream

- ≥ 200 Mbit/s Symmetrisch



Darüber hinaus ist grundsätzlich zu kennzeichnen, ob Adressen Homes Connected oder Homes Passed versorgt sind. Die Definition von Homes Passed versorgten Adressen ist aus dem aktuellen Leitfaden vom 05.10.2021 zu entnehmen. Für Homes Passed versorgte Adressen ist eine technische Beschreibung vorzulegen, zu welchen, durchschnittlichen Konditionen und Zeiten die Anwohner einen Anschluss erhalten können.



Bei der Versorgung von Adressen mittels HFC Technologie ist anzugeben, mit

welchem Standard der Schnittstellenspezifikation DOCSIS (3.0 oder 3.1) die

Versorgung erreicht wird.

Rechtsgrundlagen

Sonstige Informationen Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) in der Fassung vom 27.06.2014 (2014/C 198/02), der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Weitere Rechtsgrundlagen

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung

Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung Die Markterkundung dient dazu, die Teile des unter Ziffer 4. bezeichneten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung von Netzteilen



- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s im Download versorgen wird.



- sozioökonomische Schwerpunkte zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgt werden oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die sozioökonomischen Schwerpunkte sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch versorgen wird.



- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 100 Mbit/s im Download zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze Sofern die Ausbauplanung gemäß § 4 Abs. 3 der Gigabit-Rahmenregelung in einer bloßen Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten gemeldet besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung bestehender Netze mit zusätzlich aktiven Komponenten geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.

Investitionsschutz nach § 1 Abs. 6 Gigabitrahmenregelung

Investitionsschutz Sind Sie Betreiber eines gefördert errichteten bzw. noch im Bau befindlichen NGA-Netzes und möchten der Inbetriebnahme eines nach der Gigabitrahmenregelung geförderten Netzes widersprechen?

Zeitraum

Fristbeginn 22.10.2021, 12:00 Uhr
Fristende 17.12.2021, 12:00 Uhr

Mindestnachweise

Ausbauplanung innerhalb der kommenden drei Jahre

Sonstige Rechtsgrundlagen

Sonstige Rechtsgrundlagen Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.

Dokumente für die öffentliche Meldung

Dateiname Hochgeladen Dateigröße
20211022_Markterkundungsverfahren-Graue-Flecken_Stadt-Bocholt.pdf (Version 1) 22.10.2021, 09:38 Uhr 480,17 kB

Ergebnismeldung

Anzahl eingegangener Meldungen 3
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