Bezeichnung der Beschaffung/des Auftrags
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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
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Beschreibung der Beschaffung/des Auftrags
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Der Eifelkreis Bitburg-Prüm (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das
Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem
verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die
Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb
von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten
näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im
Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0"
zwei Förderanträge gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.
Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung auf Grundlage
des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und
Digitalisierung betreffend die Zuwendung zur Förderung von Gigabitnetzen vom
06.12.2023 mit dem Anhang: Förderregelungen zum Ausbau von Gigabitnetzen vom
06.12.2023 beantragt und mit Zuwendungsbescheiden vom 21.12.2023 ebenfalls
Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Zwischenzeitlich ist die
"Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen", Verwaltungsvorschrift des
Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 17.04.2024,
ergangen. Gemäß dem Hinweis des Ministeriums im Runderlass vom 06.12.2023 ist
diese ab Inkrafttreten für das weitere Förderverfahren maßgeblich. Die Förderung soll
dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in
Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte
den Vergabeunterlagen, die unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents heruntergeladen
werden können.
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Art der Konzession
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Dienstleistungskonzession
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Aufteilung der Leistung in Lose
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ja
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Gesamtanzahl der Lose
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6
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Angebote sind möglich für
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alle Lose
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben
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kein Vorbehalt zur Auftragsvergabe unter Zusammenfassung von Losen
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Ort der Ausführung/Erfüllungsort
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Eifelkreis Bitburg-Prüm
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NUTS-Code
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DEB23; Bitburg-Prüm
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Ausgestaltung des Konzessionsverfahrens
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Mehrstufiges Verfahren
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Fristbeginn
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24.06.2024, 13:00 Uhr
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Fristende
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26.07.2024, 12:00 Uhr
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Verlinkung zu Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED – Tenders Electronic Daily)
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https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/372259-2024
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Verlinkung zur weiteren externen Website
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https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHXMH/documents
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Zuschlagskriterien nebst Gewichtung
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1. Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke. Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten
Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle
Punktzahl (70). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische
Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die
Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert
von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,0 Punkte
weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist
plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt
Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung)
darzulegen. Gewichtung - 70 %
2. Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in
Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das
Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den
Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt.
Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und
damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung. Gewichtung - 15 %
3. Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Endkundenprodukte: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten
bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür
werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24
Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24
Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen
Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten)
aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für
einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung
der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes
Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei
Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für
ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit
dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält
die vollen 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die
rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis –
zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält
dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die
Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes
Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte
werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt
mit ≥ 200 Mbit/s im Download (Max. 5 Punkte) -
Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 200 Mbit/s
symmetrisch (Max. 5 Punkte)
Gewichtung: 10 %
4. Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative
Verlegemethoden: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu
kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen,
alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEVVerfahren,
Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer
Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel
einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des
Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl.
Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept
zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen. Die
Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind
umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die
Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden
enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer
Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus
vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte) Die
Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und
nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die
Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und
alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen
werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der
Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5
Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und
lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise
an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer
Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen
werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der
Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte). Gewichtung: 5 %
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Laufzeit der Konzession in Monaten
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Bedingungen für den Erhalt von Auswahlverfahrens- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
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siehe EU-Bekanntmachung
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