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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
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Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der beruflichen Befähigung und Erlaubnis hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben: — Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen; — Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten 2 Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen; — Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden; — Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; Darüber hinaus hat der Bieter in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) nachstehende Angaben zu machen: — Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer). Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen: — Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG); — Soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben: — Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie — Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie — Eigenerklärung (Anlage A.5) oder – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind. Zum Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung hat der Bieter folgenden Nachweis mit dem Angebot einzureichen: — Neben der auszufüllenden Anlage A.6 ist ein Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Falls keine Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, so sind die Angaben unter Ziffer C.IV. der Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) zu berücksichtigen. Die vorbezeichnete Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 10 Mio. für Personenschäden und über EUR 5 Mio. für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A.2) folgende Angaben abzugeben: — Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/ Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
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