Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
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Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
b) Nachweis der Zulassung nach § 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular (Anlage 14),
d) Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz (Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG). Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular (Anlage 15).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 1 500 000,00 EUR und Vermögensschäden von 500 000 EUR, die jeweils in jedem Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. (Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.).
b) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S. d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Konzessionsgeberin ein berechtigter Grund i. S. der § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie: entweder (i) eine Regelungen die die Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos versichert; oder (ii) eine Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
c) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage 16);
Mindestvoraussetzung:
Mindestumsatz (Gesamtumsatz) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kumuliert) in Höhe von: 10,0 Mio. EUR,
d) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: -
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