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Markterkundung
Weitere zum Projekt zugehörige veröffentlichte Verfahren
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Projektname: Glasfaser im Bruch
Branchendialog
Bedarfsermittlung
Markterkundung
Interessenbekundung
Ausschreibung
20.06.2024 - 26.07.2024
20.06.2024 - 26.07.2024
04.12.2024 12:12 - 03.01.2025 13:12
Kommunale Gebietskörperschaft
Name der Markterkundung
Lückenschluss "Im Bruch"
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bardowick
Frau Sabrina Stache
Schulstraße 12
21357 Bardowick
041311201122
s.stache@bardowick.de
Verfahrensgegenstand
Verfahrensgegenstand
Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein Netz, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt, erschlossen ist oder ob bis zum 30.06.2027 eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit diesen Bandbreiten bzw. bei Kabelnetzen innerhalb von einem Jahr eine Aufrüstung auf den Standard Docsis 3.1 zu erwarten bzw. zu berücksichtigen ist.
Darüber hinaus soll festgestellt werden ob in dem genannten Gebiet bereits mindestens zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk
Die Versorgungslage im Flecken Bardowick ist fast vollständig versorgt.
Die 8 Adressen "Im Bruch" sind unterversorgt
Eine Adresse der Gemarkung Radbruch ist ebenfalls unterversorgt.
Rechtsgrundlagen
Sonstige Informationen
Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen“ (2023/C 36/01) in der Fassung vom 31.01.2023, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 30.04.2024 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0).
Weitere Rechtsgrundlagen
Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung
Vorhandene Bandbreiten und Ausbauplanung
Die Markterkundung dient dazu, die Teile des abgefragten Gebiets abzugrenzen, in denen aufgrund privatwirtschaftlicher Investitionen in den Netzausbau bzw. eine Aufrüstung
- bereits jeder Haushalt zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload versorgt wird oder in denen in den nächsten 3 Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zu Spitzenlastzeitbedingungen mit diesen Bandbreiten versorgen wird.
- Sofern über die in der in Nr. 2. dargestellten Karte hinausgehende förderfähige Gebiete (Versorgung < 300 Mbit/s im Download oder <150 Mbit/s im Upload zuverlässig) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.
Aufrüstung bestehender Netze
Sofern die Ausbauplanung gemäß Nr. 1.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024) in einer Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 besteht, ist diese Aufrüstung innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung durchzuführen. Teilen Sie mit, ob eine solche Aufrüstung eines bestehenden Kabelnetzes auf den Standard Docsis 3.1 geplant ist und innerhalb von 12 Monate erfolgen wird.
Bereitgestellte Datengrundlage
Bereitgestellte Datengrundlage
Der Projektträger stellt systemseitig ein Muster für die Markterkundung zur Verfügung. Dabei wird automatisch ein Ausbaugebiet generiert und Daten insbesondere im Hinblick auf bestehende Infrastruktur zu HFC und FTTB vorbefüllt, soweit diese vornehmlich im Zuge der Meldungen an den Breitbandatlas des Bundes bekannt sind. Die das Markterkundungsverfahren durchführende Gebietskörperschaft kann diese Daten entsprechend ihrer eigenen Erkenntnisse wahlweise annehmen, ergänzen bzw. modifizieren oder durch eigene Angaben ersetzen.
Eine Meldung der bereits über den Breitbandatlas des Bundes per HFC oder FTTB als versorgt angegebenen Adresspunkte ist nicht notwendig, eine Aktualisierung der Daten kann jedoch über das Markterkundungsverfahren eingespielt werden.
Zeitraum
Fristbeginn
04.12.2024, 12:12 Uhr
Fristende
03.01.2025, 13:12 Uhr
Mindestnachweise
Ausbauplanung innerhalb der kommenden 3 Jahre
einen ausführlichen Zeit- und Meilensteinplan für den gesamten Netzausbau bis hin zur effektiven Inbetriebnahme bzw. eine Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben bis Ablauf des Zeitraums von 3 Jahren
Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung.
Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahme (z. B. Zahl der Gebäudeanschlüsse)
Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten 3 Jahre im GIS-Format unter Angabe, welche Anschlüsse die Mindestbandbreiten von 100 MBit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen im Download erreichen.
Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten 3 Jahre im GIS-Format unter Angabe, welche Anschlüsse die Mindestbandbreiten von 300 MBit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen im Download erreichen.
Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten 3 Jahre im GIS-Format unter Angabe, welche Anschlüsse die Mindestbandbreiten von 150 MBit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen im Upload erreichen.
Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird.
Nachweis über eine Finanzierungszusage
Eigenerklärung des Telekommunikationsunternehmens zu den Meldungen im Markterkundungsverfahren
Sonstige Rechtsgrundlagen
Sonstige Rechtsgrundlagen
Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ausgewertet und ggf. weitere Informationen, Nachweise sowie ggf. eine verbindliche Eigenerklärung angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D.h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf der Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband veröffentlicht.
Dokumente für die öffentliche Meldung
Dateiname
Hochgeladen
Dateigröße
Musterformular_Verbindlichkeitserklaerung_mit_Vorbehalt_Vorvermarktung.docx (Version 1)
03.12.2024, 12:34 Uhr
50,30 kB
Musterformular_Verbindlichkeitserklaerung_ohne_Vorvermarktung.docx (Version 1)
03.12.2024, 12:35 Uhr
50,18 kB
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