Name
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Breitbandinitiative Baden-Württemberg II
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Stelle
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MInisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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URL
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https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/L%C3%A4ndlicher_Raum/Verwaltungsvorschrift_Breitbandf%C3%B6rderung_.pdf
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Laufzeit des Förderprogramms
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2015-2017
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Beginn der Frist
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01.08.2015
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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01.08.2015
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Zweck
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Die Zuwendungsempfänger sollen in die Lage versetzt werden, Mängel in der Breitbandversorgung, die durch den freien Markt nicht beseitigt werden können, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen zu beheben.
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Höhe
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Die Höhe der Zuwendung wird auf den Betrag von 750 000 Euro pro Einzelvorhaben begrenzt.
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Formulare
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Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können unter der Internetadresse der Regierungspräsidienhttps://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/Breitband/Seiten/Antragsformulare.aspxabgerufen werden.
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Infos
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Die Förderung ist mit einer Dokumentationspflicht verbunden. Mit Ausnahme von Vorhaben "Zuwendungen an Netzbetreiber" sind die Breitbandtrassen mit den verlegten Kabelschutzrohren vom Bauherrn in einer amtlichen Karte in der Regel im Maßstab 1:10 000 zu dokumentieren. Glasfasernetze und innerörtliche Glasfaserstrecken sind im Maßstab von 1:2 500 zu dokumentieren. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der vermessungstechnischen Aufnahme dem Lan-desamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg als Trassenverlauf mit Trassenbruchpunkten und sonstigen wichtigen Trassenbestandteilen zur Verfügung zu stellen. Die inhaltlichen und technischen Details (Lagebezugssystem, Lagegenauigkeit, Datenaustauschformate etc.) werden in technischen Vorgaben des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg geregelt, die im Zusammenhang mit den Antragsformularen unter Ziffer 12 abgerufen werden können. Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg veröffentlicht diese Daten und übermittelt sie darüber hinaus einmal jährlich der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas des Bundes. Die Gemeinde erhält eine Dokumentationsbescheinigung. Diese ist Abrechnungsgrundlage und ist für den Schlussverwendungsnachweis vorzulegen.
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Bundesland
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Berlin, Baden-Württemberg
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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