Name
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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
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Stelle
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die Länder
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URL
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https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Gesetze/Wirtschaft/gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-die-gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur.html
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Laufzeit des Förderprogramms
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2021-2022
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Beginn der Frist
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22.04.2021
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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22.04.2022
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Zweck
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Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert.
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Höhe
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Die Förderung wird wahlweise als lohnkostenbezogener oder sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt. Die maximale Höhe der Bruttofördersätze ist je nach Fördergebiet unterschiedlich und dem Rahmenplan zu entnehmen.
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Formulare
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Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den amtlichen Formularen bei einer zur Entgegennahme von Anträgen berechtigten Stelle eingereicht werden.
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Infos
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Informationen über die regionale Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe erteilt dasBundesministerium für Wirtschaft und EnergieScharnhorststraße 34–3710115 BerlinTel. (0 18 88) 6 15-0Internet: http://www.bmwi.de
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Bundesland
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Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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