Name |
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) |
Stelle |
die Länder |
URL |
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Gesetze/Wirtschaft/gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-die-gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur.html |
Laufzeit des Förderprogramms |
2021-2022 |
Beginn der Frist |
22.04.2021 |
Ende der Frist |
31.12.2030 |
Stichtage |
22.04.2022 |
Zweck |
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. |
Höhe |
Die Förderung wird wahlweise als lohnkostenbezogener oder sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt. Die maximale Höhe der Bruttofördersätze ist je nach Fördergebiet unterschiedlich und dem Rahmenplan zu entnehmen. |
Richtlinien |
Für die Durchführung der GRW-Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig. |
Formulare |
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den amtlichen Formularen bei einer zur Entgegennahme von Anträgen berechtigten Stelle eingereicht werden. |
Infos |
Informationen über die regionale Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe erteilt dasBundesministerium für Wirtschaft und EnergieScharnhorststraße 34–3710115 BerlinTel. (0 18 88) 6 15-0Internet: http://www.bmwi.de |
Bundesland |
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen |
Verstecken? |
Nein
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Bundesförderungprogramm |
Ja
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