Name
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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
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Stelle
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Für die Durchführung der Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig.
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URL
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http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html
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Laufzeit des Förderprogramms
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2021-2023
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Beginn der Frist
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01.01.2020
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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01.01.2020
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Zweck
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Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume gefördert.
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Höhe
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Die Förderung erfolgt je nach Vorhaben in Form eines Zuschusses oder einer Bürgschaft.Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
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Formulare
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Für eine Förderung vor Ort muss die Maßnahme der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden. Die Antragsformulare können dann bei der zuständigen Behörde des Landes angefordert werden.
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Infos
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Die Fördermaßnahmen der GAK werden als Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in welchem die Agrarminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen zusammenkommen, beschlossen. Er gilt für den Zeitraum der Finanzplanung und wird alljährlich sachlich überprüft und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Der Rahmenplan wird über Entwicklungsprogramme der Bundesländer umgesetzt und durch eigene Fördermaßnahmen ergänzt.
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Bundesland
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Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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