Name
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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
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Stelle
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Europäische Kommission
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URL
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https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1305&from=DE
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Laufzeit des Förderprogramms
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2014-2027
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Beginn der Frist
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01.01.2021
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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17.12.2013
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Zweck
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Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bildet die Grundlage für die Förderung der ländlichen Räume durch die Europäische Union. Er ergänzt die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Kohäsionspolit
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Höhe
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Das Gesamtbudget für die EU-Förderung aus dem ELER beläuft sich für den Zeitraum 2021 bis 2027 auf rund 78,8 Mrd. EUR. In Deutschland stehen zwischen 2021 und 2027 jährlich rund 1,15 Mrd. EUR zur Verfügung. Diese werden durch nationale Mittel von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt. Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Für die Beteiligung des Fonds gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen: 30% für Interventionen mit Umwelt- und Klimazielen, 5% für LEADER (Bildung von Aktionsgruppen LAGs). Der Mindestsatz der ELER-Beteiligung beträgt 15%.
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Formulare
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Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden.
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Infos
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Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, die von lokalen Aktionsgruppen initiiert und durchgeführt werden (LEADER-Maßnahmen).
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Bundesland
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Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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