Name |
Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein |
Stelle |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (LLUR) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) |
URL |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/verkehr-infrastruktur/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html |
Laufzeit des Förderprogramms |
2020-2023 |
Beginn der Frist |
15.02.2022 |
Ende der Frist |
31.12.2030 |
Stichtage |
15.02.2022 |
Zweck |
Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten in Schleswig-Holstein zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes in allen Gebieten. |
Höhe |
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt bis zu 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für schwer erschließbare Einzellagen beträgt die Förderung für den erforderlichen Eigenbeitrag bis zu 75 Prozent des Baukostenzuschusses gemäß Nummer 5.3 der Förderrichtlinie Gigabitausbau. |
Richtlinien |
Gefördert werden Ausgaben der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nummer 3.1 der Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau oder zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nummer 3.2 der Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau. Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gemäß Nummer 4.1 der Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau. |
Formulare |
Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind beim LLUR postalisch einzureichen und unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/breitband/Downloads/210921_Antrag_Breitband_KoFi.pdf?__blob=publicationFile&v=1 abrufbar |
Infos |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/verkehr-infrastruktur/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html |
Bundesland |
Schleswig-Holstein |
Verstecken? |
Nein
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Bundesförderungprogramm |
Ja
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