Name
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Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein
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Stelle
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Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (LLUR) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT)
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URL
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https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/verkehr-infrastruktur/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html
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Laufzeit des Förderprogramms
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2020-2023
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Beginn der Frist
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15.02.2022
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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15.02.2022
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Zweck
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Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten in Schleswig-Holstein zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes in allen Gebieten.
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Höhe
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Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt bis zu 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für schwer erschließbare Einzellagen beträgt die Förderung für den erforderlichen Eigenbeitrag bis zu 75 Prozent des Baukostenzuschusses gemäß Nummer 5.3 der Förderrichtlinie Gigabitausbau.
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Formulare
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Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind beim LLUR postalisch einzureichen und unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/breitband/Downloads/210921_Antrag_Breitband_KoFi.pdf?__blob=publicationFile&v=1 abrufbar
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Infos
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https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/verkehr-infrastruktur/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html
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Bundesland
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Schleswig-Holstein
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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