Name
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum des Landes NRW
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Stelle
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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URL
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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=7817&bes_id=34770&val=34770&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1
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Laufzeit des Förderprogramms
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2016-2022
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Beginn der Frist
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21.04.2016
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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19.04.2016
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Zweck
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Unterstützung des NGA-Ausbaus in den Wohn- und Mischgebieten des Ländlichen Raums in NRW
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Höhe
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Die Förderhöhe beträgt 90 Prozent. Für Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept, für Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und für Gemeinden, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, beträgt der Fördersatz 100 Prozent
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Formulare
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Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung einzureichen und unter https://www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/laendliche-raeume/breitbandversorgung/ abrufbar.
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Infos
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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19450&ver=8&val=19450&sg=0&menu=0&vd_back=N
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Bundesland
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Nordrhein-Westfalen
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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