Name
|
Landesförderung Breitbandinfrastrukturausbau im Land Hessen
|
Stelle
|
Zuständig für alle Fragen der Wirtschaftsförderung ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landes entwicklung (HMWEVL)
|
URL
|
https://www.breitbandbuero-hessen.de
|
Laufzeit des Förderprogramms
|
2016-2020
|
Beginn der Frist
|
01.01.2016
|
Ende der Frist
|
30.12.2030
|
Stichtage
|
01.01.2016
|
Zweck
|
Ziel der Förderung ist es, durch eine zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgen Gebieten zu ermöglichen.
|
Höhe
|
6.5.1. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 6.5.2. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Förderung mit Landesmitteln nach dem Einzelfall und kann bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Im Falle der möglichen Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 Prozent des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen.
|
Formulare
|
https://www.breitbandbuero-hessen.de
|
Infos
|
wurde ersetzt durch: Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen
|
Bundesland
|
Hessen
|
Verstecken?
|
nein
|
Bundesförderungprogramm
|
ja
|