Name
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Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
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Stelle
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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW
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URL
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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19153&ver=8&val=19153&sg=0&menu=1&vd_back=N
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Laufzeit des Förderprogramms
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2020-2021
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Beginn der Frist
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30.12.2020
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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30.12.2020
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Zweck
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Zweck der Förderung ist die Bereitstellung der Landeskofinanzierung zur Ergänzung des Förderprogramms des Bundes nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, BAnz AT 18.11.2015 B4, in der Fassung vom 18.08.2020, im Folgenden „Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband“ genannt, durch das Land Nordrhein-Westfalen.
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Höhe
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Förderumfang: Im Rahmen der Kofinanzierung wird der Fördersatz des Bundes um bis zu 40% auf grundsätzlich 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 12,0 Mio € aufgestockt. Sofern die Gebietskörperschaft Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahren unterliegt, erfolgt eine Aufstockung auf 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 15,0 Mio €.
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Formulare
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Anträge auf Kofinanzierung sind unter Beifügung des Antrags auf Bundesförderung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einzureichen.Bewilligungsbehörde ist die regional zuständige Bezirksregierung.http://www.mik.nrw.de/ueber-uns/behoerden-und-einrichtungen.html
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Infos
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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19153&ver=8&val=19153&sg=0&menu=1&vd_back=N
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Bundesland
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Nordrhein-Westfalen
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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