Name
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Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – KofBbR)
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Stelle
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Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
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URL
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https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7072_F_982
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Laufzeit des Förderprogramms
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2018-2025
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Beginn der Frist
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01.01.2018
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Ende der Frist
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31.12.2025
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Stichtage
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Zweck
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Zweck der Förderung ist der Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (NGA-Netze) in unterversorgten Gebieten im Freistaat Bayern (sogenannte „weiße NGA-Flecken“) entsprechend der Zweckbestimmung gemäß Nr. 1.1 der Bundesförderrichtlinie Breitbandaus
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Höhe
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Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beträgt mindestens 1,5 Mio. € und maximal 2,85 Mio. € (regulärer Förderhöchstbetrag), sofern kein Härtefall vorliegt. Im Härtefall kann der Förderhöchstbetrag auf bis zu 3,8 Mio. € erhöht werden.
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Formulare
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Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung einzureichen.
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Infos
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Bundesland
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Bayern
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Verstecken?
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ja
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Bundesförderungprogramm
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ja
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