Name |
Richtlinie Digitale Offensive Sachsen - RL DiOS vom 20. Mai 2016 |
Stelle |
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr |
URL |
http://www.digitale.offensive.sachsen.de |
Laufzeit des Förderprogramms |
31.12.2023 (Kofinanzierung des Bundesförderprogramms Breitband bis zum 31.12.2019) |
Beginn der Frist |
k/A |
Ende der Frist |
k/A |
Stichtage |
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Zweck |
Zweck der Förderung ist die Unterstützung von kommunalen Institutionen beim Aufbau von flächendeckenden, bedarfs-, leistungs- und zukunftsorientierten Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGN-Netzen) gem. RZ 55 ff. der Beihilfeleitlinien der KOM. |
Höhe |
Für die erstmalige Erstellung und Aktualisierung von Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen sowie für technische und rechtliche Beratungsleistungen gewährt der Freistaat Sachsen als reine Landesförderung einzelnen Kommunen bis zu 50.000 EUR und kommunalen Zusammenschlüssen und Landkreisen bis zu 100.000 EUR.
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Bei erfolgreichem Antrag nach der Bundesrichtlinie wird die Bundesförderung für Betreibermodelle und zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke auf bis zu 90% Gesamtförderung erhöht (Bundes- und Landesmittel). Gefördert werden außerdem Beratungsleistungen, die den Betrag von 50.000 EUR übersteigen.
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Bei erfolglosem Antrag nach der Bundesrichtlinie gewährt der Freistaat Sachsen zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und für Investitionen zum Ausbau passiver Infrastruktur bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, bei Erfüllung der Premium-Voraussetzung bis zu 92% der förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei einem Förderbetrag von 25.000 EUR. |
Richtlinien |
§§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, und den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2015 (SächsABl. S. 515) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), in der jeweils geltenden Fassung, sowie
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Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl. C 25 vom 26.1.2013, S. 1) und
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Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus von flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-RR, BAnz AT 20.07.2015 B2) |
Formulare |
http://www.digitale.offensive.sachsen.de/9891.html |
Infos |
Die Förderung der nachhaltigen Erschließung von unterversorgten Gebieten (sog. „Weiße Flecken“) mit zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (NGA-Netzen) auf Grundlage der Richtlinie erfolgt sowohl als Kofinanzierung von Fördermaßnahmen nach der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ oder alternativ als reine Landesförderung. |
Bundesland |
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Verstecken? |
Nein
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Bundesförderungprogramm |
Ja
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