Name |
Richtlinie Digitale Offensive Sachsen - RL DiOS vom 20. Mai 2016 |
Stelle |
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr |
URL |
http://www.digitale.offensive.sachsen.de |
Laufzeit des Förderprogramms |
31.12.2023 (Kofinanzierung des Bundesförderprogramms Breitband bis zum 31.12.2019) |
Beginn der Frist |
k/A |
Ende der Frist |
k/A |
Stichtage |
2000 |
Zweck |
Zweck der Förderung ist die Unterstützung von kommunalen Institutionen beim Aufbau von flächendeckenden, bedarfs-, leistungs- und zukunftsorientierten Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGN-Netzen) gem. RZ 55 ff. der Beihilfeleitlinien der KOM. |
Höhe |
Für die erstmalige Erstellung und Aktualisierung von Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen sowie für technische und rechtliche Beratungsleistungen gewährt der Freistaat Sachsen als reine Landesförderung einzelnen Kommunen bis zu 50.000 EUR und kommunalen Zusammenschlüssen und Landkreisen bis zu 100.000 EUR.–Bei erfolgreichem Antrag nach der Bundesrichtlinie wird die Bundesförderung für Betreibermodelle und zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke auf bis zu 90% Gesamtförderung erhöht (Bundes- und Landesmittel). Gefördert werden außerdem Beratungsleistungen, die den Betrag von 50.000 EUR übersteigen.–Bei erfolglosem Antrag nach der Bundesrichtlinie gewährt der Freistaat Sachsen zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und für Investitionen zum Ausbau passiver Infrastruktur bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, bei Erfüllung der Premium-Voraussetzung bis zu 92% der förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei einem Förderbetrag von 25.000 EUR. |
Richtlinien |
§§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, und den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2015 (SächsABl. S. 515) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), in der jeweils geltenden Fassung, sowie–Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl. C 25 vom 26.1.2013, S. 1) und–Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus von flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-RR, BAnz AT 20.07.2015 B2) |
Formulare |
http://www.digitale.offensive.sachsen.de/9891.html |
Infos |
Die Förderung der nachhaltigen Erschließung von unterversorgten Gebieten (sog. „Weiße Flecken“) mit zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (NGA-Netzen) auf Grundlage der Richtlinie erfolgt sowohl als Kofinanzierung von Fördermaßnahmen nach der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ oder alternativ als reine Landesförderung. |
Bundesland |
Sachsen |
Verstecken? |
Ja
|
Bundesförderungprogramm |
Ja
|