Name |
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (Rheinland-Pfalz) |
Stelle |
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz |
URL |
https://breitband.rlp.de/fileadmin/breitbandinitiative/Foerderrichtlinie_Land_2015.pdf |
Laufzeit des Förderprogramms |
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Beginn der Frist |
02.12.2020 |
Ende der Frist |
02.12.2030 |
Stichtage |
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Zweck |
Ziel ist das Vorantreiben des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (sog. NGA-Netzen) zentrales Ziel der Landesregierung für die nächsten 15 Jahre (Stand der Richtlinie 2015). |
Höhe |
Der Förderanteil durch das Land beträgt 40 v. H. der zuwendungsfähigen Investitionssumme oder der Wirtschaftlichkeitslücke, bei Mitverlegungen im Sinne der Nummer 4 Satz 2 und Machbarkeitsuntersuchungen bis zu 90 v. H.; der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 10 v. H. betragen. Eine Kombination mit Fördermitteln anderer Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich. |
Richtlinien |
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Formulare |
https://breitband.rlp.de/de/service/dokumente-links/ |
Infos |
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Bundesland |
Rheinland-Pfalz |
Verstecken? |
Nein
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Bundesförderungprogramm |
Ja
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