Name |
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (Rheinland-Pfalz) |
Stelle |
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz |
URL |
https://breitband.rlp.de/fileadmin/breitbandinitiative/Foerderrichtlinie_Land_2015.pdf |
Laufzeit des Förderprogramms |
2020-2030 |
Beginn der Frist |
02.12.2020 |
Ende der Frist |
02.12.2030 |
Stichtage |
02.12.2020 |
Zweck |
Ziel ist das Vorantreiben des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen (sog. NGA-Netzen) zentrales Ziel der Landesregierung für die nächsten 15 Jahre (Stand der Richtlinie 2015). |
Höhe |
Der Förderanteil durch das Land beträgt 40 v. H. der zuwendungsfähigen Investitionssumme oder der Wirtschaftlichkeitslücke, bei Mitverlegungen im Sinne der Nummer 4 Satz 2 und Machbarkeitsuntersuchungen bis zu 90 v. H.; der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 10 v. H. betragen. Eine Kombination mit Fördermitteln anderer Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich. |
Richtlinien |
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Zuwendungen für gemeindeübergreifende kommunale Vorhaben und kommunale Finanzierungsbeteiligungen an Vorhaben von Netzbetreibern zum Ausbau von hochleistungsfähigen Breitband netzen der nächsten Generation im Land Rheinland-Pfalz nach Maßgabe dieser Richtlinie, der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBI. 1972 S. 2, BS 63-1) und der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBI. 2003 S. 22, 324; 2012, S. 410) in ihrer jeweils geltenden Fassung und der einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen. Die Regelungen der einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen sind auch maßgebend, soweit es darin um Definitionen für Begriffe und Standards geht und in dieser Richtlinie nicht ausdrücklich Abweichungen hiervon zugelassen worden sind (vgl. Anlage 1). Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf der Basis dieser Richtlinie und ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. |
Formulare |
https://breitband.rlp.de/de/service/dokumente-links/ |
Infos |
https://breitband.rlp.de/fileadmin/breitbandinitiative/Foerderrichtlinie_Land_2015.pdf |
Bundesland |
Rheinland-Pfalz |
Verstecken? |
Nein
|
Bundesförderungprogramm |
Ja
|