Name
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Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Breitbandförderrichtlinie des Bundes)
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Stelle
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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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URL
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https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2020/08/20200818Foerderrichtlinie_Breitbandausbau-1.pdf
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Laufzeit des Förderprogramms
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2015-2021
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Beginn der Frist
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22.10.2015
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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Die Aufrufe zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
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Zweck
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Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sog. weiße NGA-Flecken)
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Höhe
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Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 Prozent (Basisfördersatz) derzuwendungsfähigen Ausgaben.Der Basisfördersatz kann auf 60 bzw. 70 Prozent erhöht werden, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt.
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Formulare
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Der Antrag ist online über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der Plattform notwendig.
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Infos
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abgelöst durch Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
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Bundesland
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Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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