Name
|
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen
|
Stelle
|
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
|
URL
|
https://mastd.rlp.de/themen/digitalisierung/digitale-infrastrukturen
|
Laufzeit des Förderprogramms
|
April 2024 bis Dezember 2025
|
Beginn der Frist
|
17.04.2024
|
Ende der Frist
|
31.12.2025
|
Stichtage
|
17.04.2024
|
Zweck
|
Kofinanzierung
|
Höhe
|
5.3 Der Fördersatz für Maßnahmen nach den Nummern 2.1 und 2.3 beträgt grundsätzlich 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Inanspruchnahme von Zuwendungen auf der Grundlage von Förderprogrammen Dritter reduziert sich der Fördersatz im Sinne der Nummer 5.2. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 10 v. H. betragen. Werden die Ausgaben aufgrund vertraglicher Vereinbarungen anteilig oder vollständig von den beteiligten Gemeinden/Gemeindeverbänden getragen, so kann der Mindesteigenanteil auch von diesen erbracht werden.
|
Formulare
|
ausgefüllter Förderantrag und Ergänzungen
|
Infos
|
Die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen vom 27. Juni 2022 (MinBl. S. 131) tritt an dem Tage des Inkrafttretens dieser Verwaltungsvorschrift außer Kraft.
|
Bundesland
|
Rheinland-Pfalz
|
Verstecken?
|
nein
|
Bundesförderungprogramm
|
ja
|