Name
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Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.06.2023, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30.10.2024 (D-DIB71/0001/0004, S/Anz. 47/2024 S. 1033)
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Stelle
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Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
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URL
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https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000020587
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Laufzeit des Förderprogramms
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2024-2027
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Beginn der Frist
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18.11.2024
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Ende der Frist
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31.12.2027
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Stichtage
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18.11.2024
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Zweck
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Die Weiterentwicklung der bestehenden Breitbandinfrastruktur und Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen, um Innovation, Wettbewerb, Beschäftigung und nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Regionen zu ermöglichen
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Höhe
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bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
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Formulare
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Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Fördergegenstände nach 6.1.1, 6.1.2, 6.1.3
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Infos
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„Bei der ergänzenden Finanzierung von Projekten, die durch das „Lückenschluss-Programm“ gemäß Nr. 9 Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (erste Änderung vom 30. April 2024) oder einer Nachfolgeregelung gefördert werden sollen, werden bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke die Kosten für den Netzbetrieb nicht berücksichtigt“ (Nr. 6.5.4).
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Bundesland
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Hessen
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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