Name |
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 |
Stelle |
BMDV |
URL |
https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit/downloads/ |
Laufzeit des Förderprogramms |
2025 |
Beginn der Frist |
26.04.2022 |
Ende der Frist |
31.12.2030 |
Stichtage |
26.04.2022 |
Zweck |
Ziel ist, den flächendeckenden Ausbau mit Gi- gabitnetzen bis 2025 zu erreichen, damit die Potenziale der Digitalisierung in Deutschland- vollumfänglich genutzt werden können. |
Höhe |
Diese notwendigen staatlichen Maßnahmen können Beihilfen im Sinne der Artikel 107 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen, wenn sie einzelnen Unternehmen einen selektiven Vorteil verschaffen. |
Richtlinien |
Rechtlicher Umsetzungsmaßstab für solche staatlichen Mittel sind daher die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) sowie die Gigabit-Mitteilung (2016) und die Digitalstrategie (2020). |
Formulare |
https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit/downloads/ |
Infos |
https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit/downloads/ |
Bundesland |
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein |
Verstecken? |
Nein
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Bundesförderungprogramm |
Ja
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