Name
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Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins -Breitbandrichtlinie-
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Stelle
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Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT)
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URL
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https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/verkehr-infrastruktur/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html
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Laufzeit des Förderprogramms
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2017 - 2020
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Beginn der Frist
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30.05.2017
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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30.05.2017
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Zweck
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Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur, die die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten oder nicht versorgten ländlichen Gebieten ermöglicht.
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Höhe
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Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers darf 25% der förderfähigen Ausgaben nicht unterschreiten.
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Formulare
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https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/breitband/Downloads/210921_Antrag_Breitband_KoFi.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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Infos
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https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/verkehr-infrastruktur/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html
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Bundesland
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Schleswig-Holstein
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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