Name |
Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins -Breitbandrichtlinie- |
Stelle |
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) |
URL |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/verkehr-infrastruktur/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html |
Laufzeit des Förderprogramms |
2017 - 2020 |
Beginn der Frist |
30.05.2017 |
Ende der Frist |
31.12.2030 |
Stichtage |
30.05.2017 |
Zweck |
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur, die die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten oder nicht versorgten ländlichen Gebieten ermöglicht. |
Höhe |
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers darf 25% der förderfähigen Ausgaben nicht unterschreiten. |
Richtlinien |
Gefördert werden Ausgaben der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen, zur Realisierung eines Betreibermodells, Mitverlegung von Leerrohren oder Planungs- und Beraterleistungen, die zur Vorbereitung oder der Durchführung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder eines Betreibermodells anfallen. Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein. |
Formulare |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/breitband/Downloads/210921_Antrag_Breitband_KoFi.pdf?__blob=publicationFile&v=1 |
Infos |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/verkehr-infrastruktur/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html |
Bundesland |
Schleswig-Holstein |
Verstecken? |
Nein
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Bundesförderungprogramm |
Ja
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