Name
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Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
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Stelle
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Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
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URL
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https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2022_04_19_rl_kofi_graue-flecken_finale-version.pdf
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Laufzeit des Förderprogramms
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19.04.2022-30.06.2023
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Beginn der Frist
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19.04.2022
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Ende der Frist
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31.12.2030
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Stichtage
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19.04.2022
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Zweck
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Zweck der Förderung ist die Landeskofinanzierung des Bundesprogramms Gigabitausbau entsprechend der Nummern 1.1 bis 1.4 und 1.6 der Richtlinie Bundesprogramm Gigabitausbau. Eine Kofinanzierung der Projekte durch Dritte, insbesondere durch Private, ist zulässig. Auskünfte über die Förderungen erteilen der Projektträger des Bundes für die Bundesförderung und die Geschäftsstellen Gigabit.NRW bei den Bezirksregierungen für die Landeskofinanzierung.
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Höhe
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siehe Ziffer 6 der Kofinanzierungsrichtlinie: Es gelten die Bestimmungen der Nummern 6.1 bis 6.5, Nummer 6.7 und Nummer 6.12 der Richtlinie Bundesprogramm Gigabitausbau. Zuwendungsfähig sind die durch den Bund im Zuwendungsbescheid festgelegten zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz des Landes beträgt maximal 90 Prozent abzüglich des vom Bund nach der Nummer 6.6 der Richtlinie Bundesprogramm Gigabitausbau zugrunde gelegten Bundesfördersatzes. Der Fördersatz des Landes kann bis zu 100 Prozent abzüglich des vom Bund nach der Nummer 6.6 der Richtlinie Bundesprogramm Gigabitausbau zugrunde gelegten Bundesfördersatzes betragen, wenn die Voraussetzungen der Nummer 6.9 Satz 3 und 4 der Richtlinie Bundesprogramm Gigabitausbau vorliegen oder die Kommune nachweist, dass durch die Leistung des Eigenanteils Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens folgen würden. Für die Landesmittel gelten keine Mindestförderbeträge (Bagatellgrenzen). Ergänzend übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Eigenbeiträge nach Nummer 5.3 Satz 1 der Richtlinie Bundesprogramm Gigabitausbau. Voraussetzung dafür ist, dass die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger diese Beträge selbst (Betreibermodell) oder unmittelbar gegenüber dem privatwirtschaftlichen Betreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) trägt.
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Formulare
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https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2022_04_19_rl_kofi_graue-flecken_finale-version.pdf
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Infos
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https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2022_04_19_rl_kofi_graue-flecken_finale-version.pdf
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Bundesland
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Nordrhein-Westfalen
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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