Name
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Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
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Stelle
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Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
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URL
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https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2022_05_25_finale-version_rl_weisse-flecken.pdf
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Laufzeit des Förderprogramms
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24.05.2022-30.06.2030
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Beginn der Frist
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24.05.2022
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Ende der Frist
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31.01.2030
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Stichtage
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24.05.2022
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Zweck
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Zweck der Förderung ist die Bereitstellung der Landeskofinanzierung zur Ergänzung des Förderprogramms des Bundes nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015 (BAnz AT 18.11.2015 B4), in der Version vom 18. August 2020, die auf der Internetseite des Projektträgers des Bundes veröffentlicht worden ist, im Folgenden Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband, durch das Land. Auskünfte erteilen der Projektträger des Bundes und die Geschäftsstellen Gigabit.NRW bei den Bezirksregierungen als bewilligende Stellen. Eine Kofinanzierung von Projekten durch Dritte, insbesondere auch durch Private, ist zulässig.
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Höhe
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siehe Ziffer 6 der Kofinanzierungsrichtlinie: Die Bestimmungen der Nummer 6.1 der Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband gelten für die Landesförderung entsprechend. Die Bestimmungen der Nummer 6.4 der Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband einschließlich des dortigen Vorbehalts der Nummern 6.5a bis 6.5c gelten entsprechend für die Landesförderung.
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Formulare
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https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2022_05_25_finale-version_rl_weisse-flecken.pdf
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Infos
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https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2022_05_25_finale-version_rl_weisse-flecken.pdf
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Bundesland
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Nordrhein-Westfalen
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Verstecken?
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nein
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Bundesförderungprogramm
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ja
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