Name |
Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen |
Stelle |
Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung |
URL |
https://breitband.rlp.de/de/gigabitausbau/foerderung/ |
Laufzeit des Förderprogramms |
2022-2027 |
Beginn der Frist |
27.07.2022 |
Ende der Frist |
31.12.2030 |
Stichtage |
27.06.2022 |
Zweck |
Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Land Rheinland- Pfalz |
Höhe |
Nummer 5: Der Fördersatz für Maßnahmen nach den Nummern 2.1 und 2.3 beträgt grundsätzlich 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Inanspruchnahme von Zuwendungen auf der Grundlage von Förderprogrammen Dritter reduziert sich der Fördersatz im Sinne der Nummer 5.2. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers muss mindestens 10 v. H. betragen. Werden die Ausgaben aufgrund vertraglicher Vereinbarungen anteilig oder vollständig von den beteiligten Gemeinden / Gemeindeverbänden getragen, so kann der Mindesteigenanteil auch von diesen erbracht werden. Bei kommunalen Vorhaben der Nummer 2.2 beträgt der Fördersatz grundsätzlich 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
Richtlinien |
Allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen, insbesondere der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBI. 1972 S. 2, BS 63-1) und der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaus- haltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBI. 2003 S. 22, 324; 2012, S. 410) in ihrer jeweils geltenden Fassung und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Giga- bit-Rahmenregelung), die von der EU-Kommission am 13. November 2020 genehmigt wurde sowie der sonstigen einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen |
Formulare |
ausgefüllter Förderantrag und Ergänzungen gem. Nummer 7 dieser RL |
Infos |
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 27. Juni 2022 (5313#2021/007 – 0301 397) |
Bundesland |
Rheinland-Pfalz |
Verstecken? |
Nein
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Bundesförderungprogramm |
Ja
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