Name |
Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen |
Stelle |
Staatskanzlei |
URL |
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000017834 |
Laufzeit des Förderprogramms |
2021-2022 |
Beginn der Frist |
08.01.2021 |
Ende der Frist |
31.12.2030 |
Stichtage |
31.12.2021 |
Zweck |
Weiterentwicklung der bestehenden Breitbandinfrastruktur und Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen, um Innovation, Wettbewerb, Beschäftigung und nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Regionen zu ermöglichen |
Höhe |
bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Richtlinien |
Mit dieser Richtlinie werden Möglichkeiten im Rahmen des Gigabitfördersystems 1. zur Förderung der NGA- und Breitbandversorgung ländlicher Räume (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)-Förderung), 2. zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)-Förderung), 3. zur Förderung der NGA-Versorgung in Gewerbegebieten (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)-Förderung), 4. zur Förderung von Studien, Konzepten und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau, 5. zur Förderung von regionalen Breitbandberatungsstellen, einer hessenweiten GigaMaP-Beratungsstelle und des Breitbandbüros Hessen, 6. zur Landesförderung des Gigabitinfrastrukturausbaus, 7. zur Förderung öffentlicher WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen zusammengefasst. |
Formulare |
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Fördergegenstände nach 1.5.1, 1.5.2. oder 1.5.3. |
Infos |
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000017834 |
Bundesland |
Hessen |
Verstecken? |
Nein
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Bundesförderungprogramm |
Ja
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