Name
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Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähi-gen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie)
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Stelle
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Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
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URL
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https://www.aufbaubank.de/Download/Breitbandausbaurichtlinie_gueltig_ab_16_07_2019.pdf
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Laufzeit des Förderprogramms
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2015- 2021
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Beginn der Frist
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02.12.2015
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Ende der Frist
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31.12.2021
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Stichtage
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Zweck
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Die Unterstützung des Ausbaus einer bedarfsgerechten, zuverlässigen, leistungsfähigen, erschwinglichen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur als Basis der Digitalen Gesellschaft und Voraussetzung der weiteren Digitalisierung der Wirtschaft.
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Höhe
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Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.Bei Zu-wendungsempfängern nach Nr. 3.1 b) und bei Modellprojekten kann die Zuwendung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Vorliegen besonderer Gründe bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
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Formulare
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Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Fördergegenstände nach Nr. 2.1 und Nr. 2.2 sind vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank, Gorkistraße 9, 99084 Erfurt, auf dem von der Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellten Formular einzureichen.Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Förderungen nach Nr. 2.3 sind bei der im jeweiligen Aufruf genannten Stelle einzureichen.Die Thüringer Aufbaubank ist zugleich Bewilligungsstelle.
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Infos
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Bundesland
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Thüringen
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Verstecken?
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ja
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Bundesförderungprogramm
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nein
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