Name
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next-Generation-Access- Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)
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Stelle
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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
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URL
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https://nn
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Laufzeit des Förderprogramms
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nicht definiert
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Beginn der Frist
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k/A
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Ende der Frist
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k/A
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Stichtage
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nn
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Zweck
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Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur flächendeckenden Erschließung unterversorgter Gebiete (Zielgebiete) mit NGA-Zugangsnetzen, um die Breitbandversorgung wesentlich zu verbessern, die Unternehmen somit in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken
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Höhe
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Der Zuschuss beträgt bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Förderung ist je Maßnahme nach den Nummern 2.1 und 2.2 beschränkt auf 10 Millionen Euro, nach Nummer 2.3 Satz 1 Buchst. a auf 100 000 Euro. Kosten nach Nummer 2.3 Satz 1 Buchst. b sind Bestandteil der Förderung der Maßnahmen nach den Nummern 2.1 und 2.2 und beschränkt auf maximal 10 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.Maßnahmen nach den Nummern 2.1 und 2.2 mit Investitionskosten von unter einem Förderbetrag von 50 000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
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Formulare
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nn
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Infos
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Im Rahmen der Förderung werden die an den Zuwendungsempfänger ausgezahlten Fördermittel an privatrechtliche Unternehmen weitergegeben. Die Weitergabe der Zuwendung soll durch einen Vertrag erfolgen.Als Begünstigte im Sinne des EU-Beihilferechts gelten die Betreiber von Breitbandnetzen, welche die von der öffentlichen Hand entgeltlich bereit gestellte passive Infrastruktur in Form der Sachbeihilfe oder einer finanziellen Beihilfe zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke inAnspruch nehmen. Begünstigte können auch reine Anbieter von Breitbandinfrastrukturen sein, die nicht selbst das entstehende Netz betreiben.Eine Kofinanzierung des Bundesförderprogramm Breitband ist auf Grundlage dieser Richtlinie möglich.
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Bundesland
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Sachsen-Anhalt
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Verstecken?
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ja
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Bundesförderungprogramm
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ja
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